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Forum: "Beurteilung Funktionsstelle"

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Beurteilung Funktionsstelleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.12.2024 20:45:40

Liebe 4teachers-Mitglieder,

kann mir jemand sagen, nach welchen Kriterien das Schulamt beurteilt, ob man für eine Funktionsstelle geeignet ist? Genauer gesagt, wie stellt das Schulamt fest, ob man in der "Bewährung/ Probezeit" gut oder nicht gut gearbeitet hat. Es geht um das Bundesland Hessen.

Grüße an alle



Ich nehme doch mal an,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.12.2024 12:23:09 geändert: 12.12.2024 12:26:29

dass bei aller Unterschiedlichkeit diese Dinge überall gleich sind: Während der Probezeit wirst du jährlich von deiner Schulleitung revidiert, d.h. beurteilt. Damit gelangst du irgendwann zur Lebzeitverbeamtung. Wenn du dich dann für eine Funktionsstelle interessierst, bewirbst du dich auf die Stelle und durchläufst ein Prüfungsverfahren (zumeist bestehend aus Unterrichtsbesuch, Kolloquium und mündlicher Prüfung). Aus der Note für diese Prüfung ergibt sich dann deine Eignung. Wenn es mehrere Bewerber auf eine Stelle gibt, wird in der Regel nach Höhe der Bewertung entschieden.

 

Ok, habe eben in deinem Profil gesehen, dass du seit 2002 hier bist. Dann habe ich deine Frage wohl falsch verstanden: Du hast schon eine Funktionsstelle? Und durchläufst gerade die Wartezeit bis zur Höherstufung? Da passiert außer warten nichts dazwischen, du wurdest ja bereits auf Eignung geprüft. Der Rest kommt von allein. Passt das jetzt zu deiner Frage?



Danke schon einmalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.12.2024 17:56:16

Hi,

es geht nicht um mich persönlich, sondern jemanden, der eine Konrektorenstelle hat und jetzt eigentlich seine Probezeit/ Bewährung hat. Da diese Person dem Kollegium das Leben zur Hölle macht, ist die Frage, woran das Schulamt sieht, ob die Person für diesen Posten geeignet ist. Wird beurteilt, ob es Beschwerden für die Person gibt oder sagt das Schulamt einfach "Sie sind jetzt fest auf der Konrektorenstelle"?

 

Danke für die Hilfe



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