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Forum: "Urlaubsanspruch Vertretungslehrerin"

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Urlaubsanspruch Vertretungslehrerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mino2704 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.11.2025 08:56:16 geändert: 04.12.2025 10:02:05

Hallo,

besteht für nebenberufliche Vertretungslehrer und -lehrerinnen ein Anspruch auf anteiligen Urlaub gem. ihrer durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche? Falls ja: Wird dieser Urlaub mit den Ferien abgegolten oder wird der Urlaub in der praktischen Schulzeit gewährt?



kuriose Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.11.2025 22:05:51

Die kurze Antwort: wie bei den normalen, dauerbeschäftigten Lehrern auch.

Etwas elaborierter: Vertretungslehrer werden angestellt, um einen kranken zu vertreten, wie der Name schon andeutet. Das umreißt klar, wann sie unverzichtbar gebraucht werden: dann wann die Unterrichtsstunden stattfinden. Wir Lehrer haben die weitestgehende Arbeitszeitfreiheit außerhalb dieser Stunden: wann wir den häuslichen Anteil der Arbeit erledigen, dazu die ca. 12 Wochen Ferien. In diesen Zeiten sind die Urlaube frei wählbar.



Kurios?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mino2704 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2025 10:07:02

Warum ist die Frage kurios? Es besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Und meine Frage war nur, wie dieser bei einem Vertretungslehrer Anwendung findet.

 



Ja, sie ist kurios. neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2025 21:05:00 geändert: 04.12.2025 21:10:27

Vertretungslehrer werden eingestellt, um Unterrichtsausfall aufzufangen. Da wäre es widersinning, wenn diese Lehrkräfte in der Schulzeit Urlaub nähmen. 

Unabhängig vom Vertretungslehrer-Status darf keine Lehrkraft, egal, ob angestellt oder verbeamtet, ihren Urlaub während der Schulzeit nehmen. 

Hätte man leicht googeln können. 

https://www.schulwissenplus.de/wissensdatenbank/recht/beamten-und-angestelltenrecht/urlaub-ausserhalb-der-schulferien-ist-das-moeglich/

Schwierig wird es, wenn der Arbeitsvertrag z.B. mit den Sommerferien endet. Dann hättest du ja keine Chance mehr, den Urlaub zu nehmen, höchstens, indem er ausbezahlt würde. 

In dem Fall würde ich mich beim Schulleiter, Schulamt oder z.B. bei der GEW erkundigen. 



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