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Forum: "Trotz Dauerbeschäftigungsverhältnis bewerben (NRW)"

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Trotz Dauerbeschäftigungsverhältnis bewerben (NRW)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nitschy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.03.2017 18:44:57

Ihr Lieben,

ich brauche mal wieder kurzfristig Hilfe. Mir geht es an meiner aktuellen Schule seit 2 Jahren schlecht. Mittlerweile bin ich deswegen sogar krankgeschrieben und recht verzweifelt. Ich will einfach nur weg.
Eine Freigabe zur Versetzung bekomme ich nicht (Lehrermangel).
Der örtliche Personalrat will oder kann mir nicht helfen. Der Versetzungsantrag innerhalb des Schulamtsbezirks läuft schon länger, aber es erfolgt keine Versetzung. Ganz eventuell zum August, aber das ist auch nicht sicher... 

Ich will mich damit nicht zufrieden geben. Daher habe ich ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass es Fälle gibt, in denen sich festangestellte Lehrer (also im Dauerbeschäftigungsverhältnis) auf neue Stellen in LEO erfolgreich beworben haben. Auf tresselt.de habe ich ein paar Infos gefunden, aber so richtig hilft mir das nicht, zumal das Zeitfenster eng ist:

Die Stellen kamen heute raus und es gibt nur eine Woche zum Bewerben!

Wer von euch hat Erfahrungen oder Tipps für ein solches Vorhaben!?

Danke schon einmal!
Gruß, Nicole



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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2017 11:25:34

Wenn Deine derzeitige SL Dich nicht frei gibt, hast Du keine Chance. Nur die SL kann nur zweimal ablehnen, beim dritten Versetzungsantrag muss sie Dich ziehen lassen.

Also wenn Dein erster Versetzungsantrag abgelehnt worden ist, den Zweiten zum nächst möglichen Termin schreiben. Wird der ebenfalls abgelehnt, den Dritten hinterher schieben.



Vermutlich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nitschy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2017 11:52:13

...kommst du aus einem anderen BL, oder? Ich danke dir dennoch für deine Antwort.

Bei uns ist es so, dass die Versetzung in einen anderen Bezirk 5 Jahre lang abgelehnt werden kann. Für die Versetzung innerhalb eines Bezirks braucht es gar keine Freigabe oder Zustimmung der SL. Innerhalb entscheiden alleine Personalrat und Schulrat. Dafür gibt es m.W. auch keine Vorgaben.

Ich bin glücklicherweise auch nur angestellt im Dauerbeschäftigungsverhältnis und kann kündigen. Das jedoch nur immer zum Quartalsende. Die Stellenausschreibungen sind jedoch nie zum Quartalsende... Aktuell sind die Stellen zum 1.5. Ein Dilemma... Aber dafür muss es doch eine Lösung geben?!?



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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2017 13:12:19

Ich bin in NRW beschäftigt - und zwar als Tarifbeschäftigter. Allerdings an einer Schule unter staatlicher Schulaufsicht. Wie die kommunale Schulaufsicht verfährt, ist mir nicht bekannt. Aber an weiterführenden Schulen ist die Freigabe durch die SL das entscheidende Kriterium.

Die von Dir ins Spiel gebrachten 5 Jahre haben einen anderen rechtlichen  Hintergrund. Ein Wechsel in der "Probezeit", also bis zur Lebenszeitverbeamtung ist nicht vorgesehen. Der erste Versetzungsantrag kann also erst nach der Ernennung zum Lebenszeitbeamten erfolgen, danach geht es dann wie beschrieben weiter.



Hm...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nitschy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.03.2017 18:32:00 geändert: 14.03.2017 18:32:45

Also ich bin seit 2010 fest angestellt und wurde bereits vor Ablauf der von dir erwähnten 5 Jahre versetzt... Aber wahrscheinlich, weil ich eben nicht verbeamtet bin?!



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