Hallo!
Ich durchforste seit Tagen das Netz nach Infos zu folgendem Fall, der für mich eventuell auch in Frage kommen könnte:
Wenn man trotz Verwehrung einer Freigabeerklärung bzw. Absage zur Teilnahme am Länderaustauschverfahren eine zeitnahe Alternative sucht, dann müsste es doch grundsätzlich möglich sein, im derzeitigen Bundesland um seine Entbindung aus dem Beamtenverhältnis zu bitten (laut niedersächsischem Beamtengesetz max 3 Monate bzw. max. zum Halbjahresende).
Dann wäre man ja quasi wieder frei und könnte sich wieder auf eine Stelle als Beamter auf Probe in einem anderen zu verbeamtenden Bundesland bewerben, oder?
Nirgends finde ich da mal klare Aussagen und habe das Gefühl, dass sich alle Seiten dazu sehr bedeckt halten.
Natürlich wäre es eine finanzielle Einbuße, aber wenn ich noch relativ jung bin und mir in 3 Jahren den Status wieder auf Lebenszeit erarbeitet habe, ist es doch definitiv eine Möglichkeit, die Sache selbst und flexibel zu steuern?!
Ich würde mich quasi wieder mit meinem 2. Staatsexamen /der Ref-Note bewerben, oder?
Und ja, es wäre riskant zu kündigen ohne bereits eine Stelle in einem anderen Bundesland zu haben. Aber bei dem derzeitigen Lehrermangel und meiner Fächerkombi mache ich mir da eigentlich keine Sorgen. Eher gehe ich sogar von einer gewissen Auswahl aus.
Hat Jemand Erfahrungen damit? Oder habe ich irgendetwas nicht bedacht?
Viele Grüße
Dirk