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Forum: "Kann man nach einem Ländertausch in eine niedrigere Besoldungsgruppe kommen - z.B. von A13 in A12?"

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Kann man nach einem Ländertausch in eine niedrigere Besoldungsgruppe kommen - z.B. von A13 in A12?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lara36 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.07.2016 00:56:47 geändert: 06.07.2016 00:59:37

Muss das aufnehmende Bundesland die Besoldungsgruppe des abgebenden Bundeslandes (z.B. A13) übernehmen oder kann der Beamte im neuen Bundesland auch niedriger eingruppiert (z.B. A12) werden?

Ich habe diesbezüglich nämlich schon verschiedene Antworten erhalten:

Zum einen wurde mir mitgeteilt, dass bei einem Ländertausch der Beamte nicht schlechter gestellt werden darf und somit die Besoldungsgruppe übernommen werden muss. Zum anderen hörte ich, dass ein hessischer Realschullehrer (A13) nach seinem Ländertausch nach NRW in A12 eingruppiert wurde.

Mich interessiert v.a. konkret, wie es sich bei einem Wechsel von Hessen nach Rheinland-Pfalz verhält: In beiden Bundesländern werden die Realschullehrer nach A13 bezahlt. Allerdings lautet die Berufsbezeichnung in Hessen nach dem dort absolvierten Referendariat "Haupt- und Realschullehrer" (A13) und in RLP erhalten "Grund- und Hauptschullehrer" A12. Demzufolge wäre es denkbar, dass ein hessischer "Haupt- und Realschullehrer" in RLP in A12 und nicht in A13 eingruppiert wird.

Ist schon jemand von euch als hessischer "Haupt- und Realschullehrer" nach RLP gewechselt oder kennt ihr jemanden, der dies getan hat?



Besoldungsgruppe und -stufe müssen nicht übernommen werdenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: juttatino Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2018 05:48:48

Der Ausgangspunkt für die Entscheidung über die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe ist für den Dienstherrn immer das Ausbildungsseminar bzw. die dortige Einsatzschule während des Vorbereitungsdienstes.
Um in Rheinland-Pfalz Ihre aktuelle Besoldungsgruppe in A13 beibehalten zu können, ist es wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Sie während Ihres Referendariats in Hessen hauptsächlich im Realschulbereich tätig waren.



Lehramtstyp entscheidend für Bedsoldungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2018 10:57:24 geändert: 06.02.2018 10:58:11

Die Besoldung richtet sich nach der Lehrbefähigung, nicht nach der länderspezifischen Titulierung. Denn nach einem Beschluss der KMK über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen ist die tatsächliche Lehrbefähigung bzw. der „Lehramtstyp“ entscheidend.

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen


Nach deiner Darstellung gehörst du als „Haupt- und Realschullehrer“ zum Lehramtstyp 3, der umfasst die „Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I“. In RP entspricht das dem „Lehramt an Realschulen“. Du wirst dort also auch nach A 13 besoldet. Allerdings ist die tatsächliche Höhe der Vergütung in beiden Bundesländern unterschiedlich hoch. In HE erhält man als Beamter mit A 13 etwa 300 € mehr als in RP.

docman  



...!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bjarni14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.06.2018 14:10:25

Oh gut zu wissen. Hätte ich auf Anhieb nicht gewusst, wie sich das verhält!

Danke



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