Muss das aufnehmende Bundesland die Besoldungsgruppe des abgebenden Bundeslandes (z.B. A13) übernehmen oder kann der Beamte im neuen Bundesland auch niedriger eingruppiert (z.B. A12) werden?
Ich habe diesbezüglich nämlich schon verschiedene Antworten erhalten:
Zum einen wurde mir mitgeteilt, dass bei einem Ländertausch der Beamte nicht schlechter gestellt werden darf und somit die Besoldungsgruppe übernommen werden muss. Zum anderen hörte ich, dass ein hessischer Realschullehrer (A13) nach seinem Ländertausch nach NRW in A12 eingruppiert wurde.
Mich interessiert v.a. konkret, wie es sich bei einem Wechsel von Hessen nach Rheinland-Pfalz verhält: In beiden Bundesländern werden die Realschullehrer nach A13 bezahlt. Allerdings lautet die Berufsbezeichnung in Hessen nach dem dort absolvierten Referendariat "Haupt- und Realschullehrer" (A13) und in RLP erhalten "Grund- und Hauptschullehrer" A12. Demzufolge wäre es denkbar, dass ein hessischer "Haupt- und Realschullehrer" in RLP in A12 und nicht in A13 eingruppiert wird.
Ist schon jemand von euch als hessischer "Haupt- und Realschullehrer" nach RLP gewechselt oder kennt ihr jemanden, der dies getan hat?