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Forum: "Hat das Sabbatjahr Auswirkung auf Pension?"

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Hat das Sabbatjahr Auswirkung auf Pension?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rieki Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2016 16:19:38

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als langjähriger verbeamteter Lehrer möchte ich gern mit 63 Jahren in den Ruhestand treten,

d.h. in knapp 8 Jahren.

Ich habe nun eine Frage:

Ich möchte im kommenden Schuljahr beginnen, 6 Jahre lang für ein "Sabbatjahr zu sparen", um dann mit 62 Jahren das Sabbatjahr zu beginnen und anschließend in Pension zu gehen. Als Beamter kann man das ja mit 63 Jahren, ohne den Beamtenstatus zu verlieren. Oder?

FRAGE: Hat dieses Vorgehen irgendwelche Auswirkungen auf meine Pensionsbezüge? Ich weiß, dass ich ab 63 pro Jahr 3,6 % meiner Pension verliere bis ich 66,5 Jahre alt bin.

Aber bringt das Sabbatjahr zusätzlich irgendwelche Nachteile oder Pensionsabzüge mit sich?

Ich habe im Internet schon recherchiert, aber leider keine detaillierten Informationen gefunden....

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

Ich unterrichte in NRW....

 

VIELEN DANK IM VORAUS!!

 :)



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von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.11.2016 17:30:58 geändert: 07.11.2016 17:31:22

den Beamtenstatus verlierst du wegen eines Sabbatjahres nicht!

Für NRW

http://www.sabbatjahr.org/sabbatjahr-nrw.php

 

Allerdings wird sich das Ganze bei deiner Pension auswirken, denn du arbeitest praktisch einige Jahre Teilzeit. Auch wenn du mit 63 gehen willst, entstehen dir finanzielle Nachteile (0,3% Kürzung pro Monat lebenslang!)

 rfalio



Gehalts-/Besoldungsverzichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.11.2016 15:14:29

Die Pensionskürzung tritt ja nur dann ein, wenn das Sabbatjahr durch anteiligen Verzicht auf Entgelt "erkauft" wird. Wer 5 Jahre 20% Mehrarbeit über sein reguläres Deputat hinaus arbeitet, muss im Sabbatjahr nur die Überstunden abfeiern.

Was ebenfalls geht ist, einen Teil durch Mehrarbeit und den Rest durch Entgeltverzicht gegenfinanzieren. So lässt sich die Pensionskürzung in Grenzen halten.



Das mit der Mehrarbeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.11.2016 22:51:59 geändert: 08.11.2016 22:57:53

verstehe ich nicht so ganz. Man kann doch nicht mehr arbeiten, als es das volle Debutat zulässt...oder wie geht das? Oder meinst du jetzt Teilzeitkräfte?

Wenn man das wirklich möchte - warum hängt man sich dann an bisschen Geld auf, ich meine, wenn man nicht wirklich darauf angewiesen ist, dann sollte man sich für das entscheiden, was einem wichtiger ist...



Davon mal ganz abgesehen: Wer bis zu seinem Rentenalter nicht neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2016 00:34:18

seine Behausung abbezahlt hat und von da an weniger Geld benötigt, ist selbst schuld!Entscheidend ist doch, was übrig bleibt.

Wir sind beide Rentner (mit Rente, nicht mit Pension!), haben unsere "Hütte"  seit über 16 Jahren komplett bezahlt und fahren jetzt - auch ohne mein aktuelles Zusatz-Einkommen als Vertretungslehrer - damit locker 5x jährlich in Urlaub.

Und das, obwohl meine Frau mit 61 in Rente ging mit den lebenslangen vorgenannten Abzügen von 0,3%/Monat für die Jahre von 61 bis 65.

wir sch... drauf - uns ist die Lebensqualität lieber als die paar Kröten mehr -.

Das hat aber wohl auch damit zu tun, daß wir beide seit dem 14. bzw. 16. Lebensjahr voll "an der Schüppe" waren ...

 



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von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2016 11:11:44 geändert: 09.11.2016 11:14:31

Wenn du als Vollzeitkraft deine beschriebene Variante wählst, wirst du in den 6 Jahren "Ansparphase" und dem einen Jahr "Freistellung" für 6/7 deiner Stunden bezahlt (bei z.B. 25,5 Std. Unterricht nur für 21,8 Stunden). Dies gilt als Teilzeitregelung, die sich natürlich auch auf die Pension auswirkt. In einem Infobrief der Gewerkschaft hieß es mal, dass sich jede Stunde, die in einem Schuljahr weniger erteilt wird, mit etwa 10 € Minus bei der Pension niederschlägt. Macht dann ungefähr 3,7 Stunden x 10 € x 7 Jahre = 259 € weniger pro Monat. Informiere dich doch vielleicht mal beim LBV, die müssten sich doch damit auskennen.



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