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Forum: "Stundenreduzierung-wann Anrecht auf freien Tag?"

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Stundenreduzierung-wann Anrecht auf freien Tag?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blue-kathy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2020 11:35:32

Hallo zusammen,

 

meine Frage gilt für Niedersachsen: weiß jemadn von euch, wann man debei Stundenreduzierung Anrecht auf einen freien Tag pro Woche hat?  Eine Kollegin hat mir einen Text aus dem Schulrecht zur Teilzeit geschickt, wobei man nach der Reduzierung um 1/3 das Anrecht hat. Auf dem Antragsblatt, das ich der SL geben muss, steht aber man habe das Anrecht nach einer Reduzierung um 1/5. Ich habe schon herumgesucht, kann aber keine Antwort finde. Weiß jemand mehr als ich? 

 

Danke!



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2020 11:48:29 geändert: 18.01.2020 11:49:09

da würd ich gar nicht lange rumfragen, sondern das "angebot" der schulleitung annehmen  

(am ende kommt die schulleitung drauf, dass sie kulanter ist als andere......)



siehe daneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2020 14:17:05 geändert: 18.01.2020 14:19:22

2.1.4 Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung nach § 62 NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht gewünscht.

 

siehe http://www.schure.de/20411/14-03143-2-111.htm

 

Eine Regelung zu 1/5 gibt es auch:

2.1.2 Teilzeitkräfte an Ganztagsschulen, die ihre Unterrichtsverpflichtung nach § 62 NBG mindestens um ein Fünftel Unterrichtsstunden reduziert haben, dürfen nur mit ihrem Einverständnis für die Dauer eines ganzen Schultages eingesetzt werden.

Ein Einsatz, der am Vormittag beginnt und am Nachmittag endet, darf nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden umfassen. Springstunden sind abweichend von Nr. 2.1.3 nicht zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn die Teilzeitbeschäftigten dies wünschen.

 

Der freie Tag ist also erst ab 1/3 angesagt.

 

 



Danke, habe ich auch so verstanden!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blue-kathy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2020 15:55:46

Weiß auch nicht, wo die andere Zahl herkommt.



Die GEW...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2020 01:50:42

... schreibt in einem Infoschreiben zwar eigentlich nur über Frauen i. R. d. Chancengleichheitsgesetzes, das aber auch für Männer gilt, für BaWü:

"Bei der Verteilung der Unterrichtsstunden auf Wochentage ist Teilzeitbeschäftigten bis zu einem bestimmten Deputat auf ihren Wunsch ein un-terrichtsfreier Tag zu ermöglichen. (Hier sollten an den Schulen eindeutige Regelungen getroffen werden.)"

Hier scheint es also keine derartige Regelung zu geben. Unsere SL gesteht Teilzeitlehrern bis 12,5 Deputatsstunden (= halbes Deputat) einen freien Tag zu... Eine gesetzliche Regelung habe ich für uns hier nicht gefunden.



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