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Forum: "Schülern Globuli verabreichen?"

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Schülern Globuli verabreichen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dottie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 18:44:14

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage: Darf ich als Lehrerin einer Schülerin Globuli verabreichen, wenn sie sich irgendwie anstößt, verletzt oder verrenkt oder sonst irgendwas?
Eine Mutter hat mich gebeten mit der Sportlehrerin meiner Klasse zu sprechen und sie zu bitten, in den Erste-Hilfe-Kasten der Sporthalle auch Arnika-Globuli hineinzulegen.
Ich bin der Meinung, ich darf einem Kind keine Medikamente geben, schließlich bin ich kein Arzt. Liege ich da richtig?

Grüßle,
Dottie


Bei uns (S-H)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrisch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 18:46:19

dürfen wir den Kindern das verabreichen, was uns die Eltern persönlich in die Hand gedrückt haben.


Stopp!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 19:21:12 geändert: 27.03.2011 19:22:25

Als Lehrer seid ihr Ersthelfer und dürft zunächst mal keine Medikamente an Schüler weitergeben, weder solche, die äußerlich noch solche die innerlich anzuwenden sind. Keine Desinfektionsmittel zur Hautdesinfektion oder Wundreinigung, keine Splitter entfernen.
Medikamente sollte man Schülern nur geben, wenn es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eltern und Lehrer gibt, die die Haftung des Lehrers ausschließt. Die Medikamente müssen individuell beschriftet sein, so dass Verwechslungen ausgeschlossen sind! Es muss eine Einweisung durch den behandelnden Arzt erfolgen (kann eventuell auch schriftlich sein), die sehr konkret sein muss.

Bitte bei der GUV erkundigen!
Was wir grundsätzlich dürfen, ist die Kinder ihre Medikamente eigenständig unter unserer Aufsicht nehmen lassen. aber auch das würde ich mir schriftlich geben lassen.



Ihr habt Recht,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 19:55:02

grundsätzlich dürfen wir das nicht. Ich würde den betreffenden Eltern raten, ein Röhrchen Arnika in den Turnbeutel und eines ins Mäppchen zu tun, und im Verletzungsfall nimmt es das dann unter meiner Aufsicht. Da würde ich in dem Fall auf was Schriftliches verzichten.
Persönlich finde ich Arnika-Globuli sehr hilfreich.


Ich schließe michneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2011 23:05:22

den Vorpostern an. Außerdem hätte ich Angst, dass jemand gegen Arnika allergisch sein könnte. Das kann man doch nie ausschließen.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2011 20:57:00

Ich bin überzeugte Anhängerin der Homöopathie, würde aber nie Schülern irgendwelche Globuli geben, auch wenn ich sicher bin, dass besonders Arnika bei Verletzungen sehr gut und hilfreich sind.Wenn allerdings ein Kind von zu Hause Globuli dabei hat und es diese selbstständig einnimmt, habe ich nichts dagegen. Ich selbst darf sie nie einem Kind verabreichen.Das gleiche gilt für Bachblüten, wie z.B. die Rescue-Tropfen!


Frage?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: inskaltewasser Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2011 22:41:32

Neulich im Sportunterricht klagte eine Schülerin über starke Nackenschmerzen.
Sie habe sich in der Pause irgendwie ruckartig bewegt und dann habe es ganz doll weh getan.

Ich dachte an eine Verrenkung und habe ihr vorsichtig den Hals abgetastet und sie ganz vorsichtig den Kopf nach vorne, hinten und zur Seite bewegen lassen. Da sie in eine Richtung starke Schmerzen hatte und die Muskeln dort auch sehr verspannt waren, habe ich ihr einfach nur ein bisschen die Hand dort hin gelegt, damit die Wärme den Muskel entspannt. Dann die Mutter gerufen und sie brachte R. dann zum Arzt.

Am nächsten Tag kam die Süße mit einer Halskrause und einem Attest, dass ihr bescheinigte, dass einer der Halswirbel angebrochen ist.
Krass,gell.

Habe ich mich mit der vorsichtigen "Untersuchung" strafbar gemacht? Selbstverständlich habe ich das Mädchen gefragt, ob ich sie mal vorsichtig anfassen dürfte und sie war absolut einverstanden. Die Schülerin ist 14 Jahre alt.


Du bist Ersthelfer und kein Arzt!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2011 17:01:39

und hast nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Bei der Beschreibung durch die Schülerin und der Diagnose des Arztes würde ich entweder darauf tippen, dass das Mädel bei der Ursache geschwindelt hat oder extrem leicht brüchige Knochen hat. Vielleicht ist der eigentliche Unfall auch schon früher gewesen?


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