transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 143 Mitglieder online 23.04.2024 18:09:01
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Was ist eine Planstelle?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Was ist eine Planstelle?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: obla66 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2010 13:37:57

Sitze seit ca 2 Jahren auf einer Planstelle in
Niedersachsen. die Probezeit dauert noch ein Jahr! Werde ich dan automatisch auf Lebenszeit verbeamtet?
Müsste mein Direktor schon Meldung gemacht haben, falls er unzufrieden mit mir wäre? Bekomme leider kein Feedback.


Planstelleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2010 17:30:37 geändert: 17.10.2010 17:31:03

Also:

1) eine Planstelle ist eine Stelle, die auf lange Sicht fest eingeplant ist im Budget der Landesregierung.
Diese Planstelle wird an eine Schule vergeben, wenn diese eben Lehrerstunden braucht. Verringert sicht die Klassenanzahl und damit die anzahl der der Schule zustehenden Lehrerstunden, muss die Schule Stunden abgeben, eventuell in der Größenordnung einer Planstelle. Das heißt aber noch lange nicht, dass das die Lehrkraft betrifft, die als Letztes gekommen ist. Da spielen dann andere Erwägungen eine Rolle wie Fächerkombination, Bedarf der anderen Schulen, etc.
die Planstelle geht auf keinen Fall verloren.

2) Wenn du eine Planstelle hast, bist du Beamtin zur Probe. Die Probezeit dauert normalerweise 3 Jahre und du müsstest dir schon etwas Ernsthaftes zuschuilden kommen lassen, damit die Probezeit verlängert wird bzw. endet ohne Lebenszeitverbeamtung.
Also kannst du davon ausgehen, dass die Planstelle, auf der du sitzt, für dich bleibt.

Erkundige dich bitte nach vorzeitiger Beamtung vor Ablauf der normalen 3-jährigen Probezeit. Ich bin im MOment nicht in der Materie, aber bis vor Kurzem konnte die Probezeit verkürzt werden, wenn die Note des 2. Staatsexamens gut war.

Achte bitte darauf, dass du deine Schulleitung frühzitig auf den Termin des Probezeitendes hinweist. Oft wird das vergessen. Die Besichtigung und Beurteilung deiner Schulleitung muss nämlich VORHER passieren.

Ein Gespräch über die Beurteilung sollte aber schon mal zwischenzeitlich gelaufen sein.


Ich dachte,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2010 17:33:08

die SL wird vom Regierungspräsidium auf die Verkürzung hingewiesen und auf abschließenden Besuch aufgefordert?
Wie weit vorher muss denn der Besuch erfolgt sein?


Termin ist egal.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2010 19:29:59 geändert: 17.10.2010 19:30:51

Es geht nur darum, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt die Bewährungsfeststellung vorliegt. Die Aufforderung kommt bereits mit den Papieren zur Erstanstellung. Deshalb wird das häufig im Schulalltag vergessen.
Wann genau der Unterrichtsbesuch stattfindet, ist egal, er sollte aber irgendwann zeitnah stattfinden.
Der Unterrichtsbesuch ist aber nur ein Kriterium.

Ich würde aber auf jeden Fall mal einen Gesprächstermin mit SL ausmachen.


Was sollte bei dem Gesprächneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2010 22:00:56

Thema sein? Was sollte man vll. besser vermeiden? Noch 4 Monate... Kann man bei dem Gesrpäch was versauen? Vll. die Zukunft? ICh weiß, dass meine SL eigentlich im Oktober oder November zum Unterrichtsbesuch kommen müsste. Sagte man mir damals im Präsidium


Jeder SLneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.10.2010 00:52:05

ist anders, die Frage kann man nicht generell beantworten. Ich würde an deiner Stelle die Leute aus dem Kollegium befragen, die das als Letzte mitgemacht haben.


@leonieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.10.2010 10:54:18 geändert: 18.10.2010 12:03:17

Gemach, gemach! Man kann da nur wenig versauen, außer, man outet sich als Anhänger der Prügelpädagogik und kündigt an, demnächst den flotten Neuntklässler zu verführen.
Wenn du ganz normal deinen Unterricht machst und der eingermaßen erfolgreich ist, wenn du deinen Dienstpflichten nachkommst, dann ist doch alles in Butter.

Nimm ein Gespräch mit der Schulleitung nicht als Strafe oder Bedrohung, sondern als Chance, eine andere Sicht auf deine Arbeit zu bekommen. Das kann eine Hilfe sein selbst bei gestandenen Kollegen.


Probezeizneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: obla66 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2011 12:59:07

Mein Schulleiter meinte, dass ich NICHT als Beamter auf Lebenszeit geeignet sei! Er bezieht sich hauptsächlich auf einen Unterrichtsbesuch! Hier unterstellt er, dass ich während der Arbeitsphase nicht im Klassensall rumgelaufen wäre, um mir die Schülerarbeit anzusehen! Stimmt aber nicht!!! Er hat wohl den Hass auf mich, weil ich mich mit seiner Lieblingslehrerin angelegt habe! Jetzt will ich unbedingt weg da!


@oblaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2011 17:38:37 geändert: 09.01.2011 17:41:19

Nur die Ruhe, so schnell und so einfach geht das auch wieder nicht. Erstens muss die SL etwas dazu schreiben, ob oder ob nicht, und da kommen dann Fakten rein, ein UB alleine genügt da nicht.
Außerdem kannst du, wenn du dich nicht gerecht beurteilt siehst, Einspruch einlegen.

Was durchaus auch passieren kann, ist aber dass die Verbeamtung verschoben wird, aber auch das muss begründet werden.

Sinnvoll wäre es aber, ein Gespräch zu führen über Stärken, Schwächen und Ziele zu vereinbaren.

Nachtrag: Ich habe dein Geburtsjahr jetzt erst gesehen. Es ist durchaus möglich, dass du die Altersgrenze bereits überschritten hast. In den meisten Ländern ist mit 42 Schluss.


Erneute Infos bitte :-)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: annae86 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.07.2016 21:01:27

So, die letzten Beiträge sind ja nun schon ein Weilchen her....

 

Könnte mir nochmal jemand erklären, was bei einer Planstelle auf mich zukommt? (habe gestern ein Planstellenangebot bekommen (Hessen) --> total unerwartet).

Gibt es etwas, auf das ich besonders achten sollte in der nächsten Zeit?

Wie lange dauert das Ganze jetzt?

Und ansonsten bin ich über alle Infos dankbar, die mir weiterhelfen  

DANKE  



 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs