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Forum: "Verbeamtung ab wann?"

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Verbeamtung ab wann?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrisk1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2017 20:04:37

Hallo, 

ich bin Referendar, bin aus der Wirtschaft später eingestiegen, bzw. Quereingestiegen. Ich werde mir abschluß des Refs knapp 42 sein. Die Verbeamtungsgrenze ist in Hessen bei 50. 

Ich weiß das es eine 2-3 jährige Probezeit gibt wenn man eine Beamtenstelle bekommt und dann gilt es auf Lebenszeit.

Was ich mich jetzt gefragt habe ist, heißt dass das man bis 47 eine solche Stelle haben muss, weil ja mit 50 Schluß ist, oder heißt dass das man so eine Stelle bis 50 haben kann, und nach der Probezeit dann auf Lebenszeit verbeamtet wird auch wenn man über 50 ist, also beispielsweise die Stelle mit 49 oder 50 bekommen würde?

 

Danke!

 



Verbeamtung bis 50?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2017 02:17:17 geändert: 21.05.2017 02:17:39

Ich will ja nicht unken, aber ich lese hier überall nur die 40 als Grenze für Quereinsteiger, also zum Zeitpunkt der Einstellung.  Nur wenn man Angehörige pflegt, verlängert sich der Zeitraum auf 45.
Hast du andere Quellen?

https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?cid=e6e264006672e5bd09726a52e25d3e32



Verbeamtung ab wann?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrisk1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2017 07:07:57

Ja, Außnahme trifft bei mir zu. ISt es dann aber ab 45 oder bis 45 insgesamt, siehe Frage vorher....



ich würde meinenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: niconj Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2017 10:12:24

das Alter bezieht sich darauf, wann du als Beamter auf Probe eingestellt wirst. Ist die Obergrenze in einem Bundesland 42, dann wirst du mit 42 auch noch auf Probe eingestellt und nach 3 Jahren dann auf Lebenszeit, also mit 45.



Verbeamtung ab wann?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrisk1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.08.2017 12:17:46 geändert: 03.08.2017 13:04:55

Super, danke!

 

Bist du dir da aber wirklich ganz sicher?

Weißt du ob die Probejahre, falls man auf Lebenszeit verbeamtet wird dann schon als Dienstjahre für die Pension zählen? Danke.



Keine Angst,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.08.2017 14:25:11

die Altersgrenze zählt für die Verbeamtung auf Probe; etwas anderes machte ja auch keinen Sinn: Wen verbeamte ich auf Probe, wenn ich ihn dann nicht übernehmen könnte?! Die Zeit zählt auch ganz normal für die Pension.          Im Zweifel erkundige Dich bei Deinem zuständigen Regierungspräsidium.         Viel Erfolg!  

LG   Hesse



Höchstalter für die Ernennung zum Beamten in Hessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sam1976 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.08.2017 10:39:04

Laut Hessischer Laufbahnverordnung gilt für die Ernennung zum Beamten das Höchstalter 50. Das ist die aktuelle Rechtssprechung. Die Verordnung gilt seit 1.3.2014. Auch Homepages von Ministerien sind nicht fehlerfrei.



Thema Renteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: galadriel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2017 16:36:44

Soweit ich weiß werden die Dienstjahre in der Probezeit schon in die Rente eingerechnet, allerdings hat man (das ist zumindest das letzte, was ich dazu gehört habe) erst nach 5 Jahren "normaler" Dienstzeit überhaupt Anspruch darauf, also dann rückwirkend.

So etwas kannst du aber beim Dienstgeber, also in deinem Fall deine hessische Bezirksregierung erfragen.



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