transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 1 Mitglied online 26.04.2024 01:56:10
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Künstlerische Nebentätigkeit "

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Künstlerische Nebentätigkeit neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anseh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.05.2014 23:51:21

Ich wollte fragen, ob das Erteilen von Ballettunterricht als
künstlerische Nebentätigkeit gilt, die nicht genehmigungspflichtig ist?
Ich möchte gerne im November mein Referendariat beginnen, aber
trotzdem nebenbei weiterhin Ballett unterrichten. Gibt es dafür
Einschränkungen? Stundenzahl? Gehalt? Zur Zeit arbeite ich auf
Honorarbasis.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!


Nein, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.05.2014 09:04:34

dein Ballettunterricht ist sicherlich keine künstlerische Nebentätigkeit, sondern zählt zu den genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Diese können gestattet werden, wenn „dienstliche Pflichten“ nicht beeinträchtigt werden, d.h. für jeden Einzelfall muss die Schule oder das Ausbildungsseminar dazu Stellung nehmen.

Schau mal auf den Auszug aus dem Beamtengesetz:http://www.zfsl-duesseldorf.nrw.de/Vorbereitungsdienst/Rechtsrahmen/Genehmigung_von_Nebent__tigkeiten/



Ich denkeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.05.2014 10:20:25

das fällt unter "anzeigepflichtig", aber nicht "genehmigunspflichtig"; d.h. du musst deinen zuständigen Vorgesetzten informieren. Er kann dir aber die Durchführung nicht verweigern.
Steuerlich läuft das unter selbstständig künstlerisch, da gelten hohe Freibeträge; ev. kannst du ja Verluste schreiben, die deine sonstigen Steuerschulden mindern. Da empfehle ich dir einen Steuerberater.
rfalio


ach?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.05.2014 16:02:42

sog. künstlerische nebentätigkeiten sind demnach nicht genehmigungspflichtig?



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anseh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 09:45:58 geändert: 13.05.2014 11:16:57

für die Tipps!
Wisst ihr vielleicht auch, ob ich das schon vor dem Start des Refs
genehmigen bzw. anmelden kann?


Du musst unbedingtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 22:15:28

zu Beginn des Ref fragen, ob Du das machen darfst.
Im Übrigen würde ich davon abraten - rein aus zeitlichen Gründen


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs