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Forum: "Formalitäten Geburt"

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Formalitäten Geburtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fraunickel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.05.2011 15:54:07

Hallo zusammen!
In ca. 3 Wochen gehe ich in RLP in den Mutterschutz. Ich bin verbeamtet.
Bei welchem Amt muss ich welchen Antrag stellen? Geld für den Mutterschutz muss ich nicht beantragen, oder? (Gehalt läuft doch weiter bis 8 Wochen nach der Geburt...?) Was ist mit dem Elterngeld? Gibt es von der OFD noch diesen einmaligen Zuschuss? Irgendwo hab ich was über 30€ monatlich Zuschuss zum KK-Beitrag gelesen...? Bin völlig verwirrt
Ich lese seit einigen Tagen im Internet, aber überall steht etwas Anderes...
Bitte um eure Mithilfe
LG Ina


schon etwas herneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.05.2011 16:47:50

Mal sehen, ob ich das noch richtig hinbekomme.

Fangen wir mit dem Einfachen an.
Bei deinem ersten Beihilfe-Antrag nach der Geburt kannst du einen einmaligen Zuschuss zur Baby-Ausstattung beantragen. Schau mal auf den gelben Antrag drauf, der Posten ist dort extra vorgesehen.

Die 30 Euro Zuschuss für die Krankenversicherung gibt es noch (bis 2010 hab ich den bekommen), den musst du aber bei der OFD auch extra beantragen. War bei uns etwas durcheinander, weil die Informationen, die man von der OFD dazu erhält, sehr spärlich sind (und bei uns sehr widersprüchlich waren). (Kostet die ja schließlich Geld )
Wenn ich mich richtig erinnere, war das aber ein formloser Antrag, Vordruck gab es keinen.

Nach der Geburt, musst du eben diese sehr schnell melden, damit das mit der Elternzeit alles klappt, viel Zeit lassen solltest du dir damit nicht, die Fristen sind sehr kurz. Mit der Anmeldung der Geburt auf dem Standesamt bekommst du dann viele, viele Unterlagen. Zum einen den Antrag für das Elterngeld und auch für das Kindergeld. Ihr könnt euch entscheiden, über wen das Kindergeld dann ausgezahlt werden soll, ob über dich mit den Bezügen oder über das zuständige Amt. Das erfährst du aber alles dann mit den Unterlagen.

Die ganzen wichtigen Merkzettel kannst du dir aber online besorgen, da steht dann drin, was man wann und wo beantragen muss. Ich weiß nur leider nicht mehr, ob bei der ADD oder dem Minnisterium. Google mal, dann findest du das bestimmt.

Ich hoffe, ich konnte wenigstens ein bisschen helfen.
Alles Gute für die Geburt

petty


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fraunickel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2011 17:05:16

Super, vielen herzlichen Dank für die Tipps. Aber ist das echt schon alles? Das wär ja toll!
Falls jemandem nochwas einfällt, bitte melden.
LG und Danke - Ina


krankenversicherungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schulmamsell Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.05.2011 17:59:05

hast du schon mal bei der krankenversicherung gemeldet, dass der nachwuchs bei ihnen versichert werden soll? bei meiner schwester gab es tatsächlich den fall, dass sie die ersten untersuchungen im kreissaal selbst übernehmen musste, weil sie vorher nicht angezeigt hatte, dass das kind versichert werden sollte.
mir fällt spontan auch nicht viel mehr ein als das hier bereits gesagte. bleibt mir nur, dir ganz viel glück und eine wunderschöne zeit mit deinem krümel zu wünschen!


Oha!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fraunickel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.05.2011 16:28:43

Das mit der Krankenkasse klingt wieder mal typisch. Werde mich sofort erkundigen, vielen Dank!

Danke euch!


Fragen über Fragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lisa_2009 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.07.2014 13:46:55

Ich würde den Beitrag gerne mal wieder Aufleben lassen...
Da ich schon seit geraumer Zeit krank geschrieben bin, sehe ich die Kolleginnen kaum, die ich fragen könnte... Ich bin auf Lebenszeit verbeamtete Lehrerin in Niedersachsen. Was muss ich beachten, was muss ich wann wo beantragen, melden, angeben usw.? Erhalte ich im Mutterschutz einfach meine gleichen Bezüge weiter? Gibt es Zeiten in denen man nicht die Elternzeit beenden kann bzw. muss das immer zum Start des Schuljahres/ Halbjahres sein? Mein Mann und ich würden uns die Elternzeit nämlich gern teilen.
Schon mal vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße


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