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Forum: "Versetzungsantrag während der Probezeit"

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Versetzungsantrag während der Probezeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ulli782 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2010 17:26:38

Hallo,
ich habe nach meinem Referendariat (NDS) eine Stelle in einer Realschule angenommen (vor 3 Monaten)und wurde dort auf Probe verbeamtet. Für die Stelle musste ich extra von Zuhause wegziehen und kann immer nur am WE nach Hause fahren. Das nervt mich total und ich bin sehr unglücklich mit meiner Situation.
Ich habe in den letzten Woche gemerkt, dass ich das Ganze auf keinen Fall bis zum Ende meiner Probezeit durchhalte, denn dann bin ich aufgrund der psychischen Belastung garantiert krank.
Ich möchte von daher sehr bald einen Versetzungsantrag stellen.
Was meint ihr, wie stehen meine Chancen? Welche Gründe sollte ich unbedingt aufführen? Das Problem ist, dass ich nicht verheiratet bin und ein Kind will ich mir dafür garantiert nicht extra anschaffen.

Bei der Landesschulbehörde sagt man mir, dass es schon möglich sei. Ich muss aber eine neue Schule finden und beide Schulleiter müssen dann einverstanden sein. Ich höre mich in der Heimat die ganze Zeit nach einer Stelle um... Es ist total schwierig....

Wer hat Erfahrungen mit Versetzungsanträgen oder kennt sich aus? Ich hab ja schon viele Horrorgeschichten gelesen, von wegen, dass viele über JAHRE immer wieder Anträge stellen mussten, bevor sie endlich versetzt wurden....

Grüße
Ulli


Soweit ich weißneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2010 19:07:33

ist eine Versetzung während der Probezeit nicht möglich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Begründung, von der Fahrerei genervt zu sein, ausreichend ist.
Wenn deine Behörde dir was anderes gesagt hat, hast du Glück gehabt.


Ähnliche und auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2010 19:26:33

etwas ältere Diskussion:

http://www.4teachers.de/?action=showtopic&topic_id=17058&page=0#top

Darin steht u.a.:

die termine nicht verpassen
in niedersachsen muss z.b. ein versetzungsantrag für den 01.08. bis zum 31.10. eingegenagen sein


LG
klexel


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