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Forum: "Vertretungsstelle kündigen"

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Vertretungsstelle kündigenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: muckiundfipsi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2015 17:31:27

Hallo,

hat man die Möglichkeit, eine Vertretungsstelle, die einem nicht zusagt, in der Probezeit zu kündigen? Und sich dann an anderen Schulen zu bewerben? (NRW)
VG


Wie das rechtlich istneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2015 16:04:07

weiß ich nicht.

Aber ich würde mir doch als Arbeitgeber sehr überlegen, ob ich jemanden einstelle, der in der Probezeit selber gekündigt hat und die gleiche Tätigkeit wieder ausführen will. Zumal ich wahrscheinlich der selbe Arbeitgeber bin. Denn du wirst ja vom Schulamt, oder wie das bei Euch auch immer heißt, eingestellt.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2015 18:11:12

von einer Vertretungsstelle auf eine feste Stelle? Sollte nicht das Problem sein. Einfach mal beim Personalrat bei der Bez.Reg. nachfragen, die sind in solchen Fragen sehr fit.


Was steht im Vertrag?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2015 18:36:21 geändert: 19.12.2015 18:43:56

Üblicherweise stehen in Verträgen Absprachen zu
Kündigungsfristen und Gründen.
Und in der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen
kündigen, aber woher willst du wissen, dass es an der
nächsten Stelle besser ist?
Und wer vergibt die Stellen, denn wenn letztlich die gleiche
Stelle dich dann wieder einstellt, wirft das vielleicht kein
gutes Bild auf dich.



Was meinst Du denn neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2015 11:23:11 geändert: 20.12.2015 11:24:06

mit "nicht zusagt?" Klingt mir ein bißchen zu einfach; Du solltest schon triftige Gründe haben, auch wenn Du sie nicht zu nennen brauchst.
Denn - da kann ich mich Silberfleck nur anschließen - Woher willst Du denn wissen, daß die andere Stelle Dir zusagt???

Und der Eindruck, den Du evtl. hinterläßt, ist auch nicht so toll!
Insofern, um Mißverständnisse zu vermeiden (Wir wollen Dich ja hier nicht maßregeln), wäre es hilfreich die Gründe zu kennen.

Triftige Gründe wären z.B.: Man hat pflegebedürftige Angehörige.

Kein triftiger Grund ist m.E., daß die Schule "zu weit weg" ist. Das hängt von weiteren Gegebenheiten ab:
Je nachdem wie der Vertrag ausschaut, wäre Dir ein Umzug zumutbar oder eben eine Fahrzeit von ein- bis eineinhalb Stunden - auch wenn das zugegebenermaßen nicht toll ist.

Auch eine Freundin, die nicht mitziehen würde, ist nicht zwingend ein Grund.

Aber das ist jetzt ales schon wieder spekulativ; wie gesagt, dafür weiß ich zuwenig über Dein konkretes Problem.

Eine Vertretungsstelle ist ja i.a.R. befristet. Also überlege Dir gut, ob Du sie leichtfertig ausschlägst.

Viel Erfolg bei Deiner Entscheidungsfindung!

LG

Hesse


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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2015 12:57:13

Man muss doch eine - zeitlich befristete Vertretungsstelle - nicht kündigen, um sich zu bewerben. Zeitgleich zur Vertragsausübung bewirbt man sich halt und kündigt, wenn die Bewerbung zu einem Vertrag führt. Da der früheste Termin, zu dem fest eingestellt wird der 01. Februar ist, muss der "alte" Vertrag entsprechend aufgelöst werdn. Da ja im Regelfall der Arbeitgeber - die zuständige Bezirksregierung als Vertreterin des Landes NRW - nicht gewechselt wird, geht das auch ohne Kündigung. Es wird lediglich das bestehende zeitlich befristete Arbeitsverhältnis an der einen (alten) Schule in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an einer anderen Schule umgewandelt.


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