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Forum: "permanente Versetzung im Schulbezirk- Einspruch?"

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permanente Versetzung im Schulbezirk- Einspruch?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ssueffi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.09.2018 01:53:44

Ich bin jetzt seit 6 Jahren in Teilzeit ( unterhälftig) tätig in Bayern als verbeamtete Mittelschullehrerin, da ich zwei Kinder  ( 4, 7) habe.

Bis jetzt war es so, dass ich nach jedem Schuljahr vom Schulamt ( ungefragt und ohne Versetzungsantrag) an eine andere Schule im Schulamtbezirk versetzt wurde.

Gib es eine Obergrenzen wie oft man unerwünschterweise versetzt wird? Kann man das irgendwie ablehnen? 

Mich nervt es langsam , jedes Jahr eine neue Schule, neue Kollegen und oft auch Rektoren, die kein Verständniss dafür haben, dass ich auch noch Kinder habe.

 

Danke



Regelung in Bayern?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.09.2018 08:07:08 geändert: 02.09.2018 08:09:55

Was du schreibst ist in BW undenkbar:

In seinen Hinweisen zur Anwendung des LBG (14.2.2011, AZ: 1-0300.1/38) führt das Innenministerium hierzu aus:
„Bei der Versetzung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, sodass insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. Zudem ist die persönliche Situation der Beamtin oder des Beamten zu beachten. Liegen die
genannten Voraussetzungen nicht vor, bedarf die Versetzung der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten. […]. Die betroffenen Beamtinnen und Beamten sind vorher anzuhören.
Da dies schon der allgemeine verwaltungsrechtliche Anhörungsgrundsatz gebietet [--> § 28 LVwVfG], ist die Anhörung nicht mehr ausdrücklich im Landesbeamtengesetz geregelt“.

Auch wenn es nicht immer deiner Zustimmung zur Versetzung bedarf, bist du also in jedem Fall vorher anzuhören. Dies ist für Angestellte mindestens genauso zutreffend - wobei die Voraussetzung für eine Versetzung höher gehängt ist.

Schau mal, ob es in Bayern nicht ähnliche Formulierungen im Beamtengesetz gibt und ggf. zugehörigen Erläuterungen zu finden sind. Den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kannst du aber unabhängig einer Ausformulierung in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften einfordern. Schließlich ist explizit eine Fürsorgepflicht deines Dienstherrn ausformuliert, von der bei 6 Versetzungen (oder Abordnungen?) in Folge nicht mehr die Rede sein kann.

 



Beim Schulamt vorsprechen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.09.2018 09:28:41 geändert: 02.09.2018 09:31:22

Lass dir vom Schulamt einen Termin geben und rede mit denen. Die werden eine Erklärung dafür haben oder erst einmal wahrnehmen, was sie die ganze Zeit machen. Wenn du nie etwas gesagt hast, denken sie vielleicht, dass sie dich als eine Art Joker einsetzen können.

Wenn du mit der Antwort nicht zufrieden bist, wende dich an ein Mitglied des Personalrates, der auf Schulamtsebene zuständig ist, am besten vom BLLV, die wissen meistens am besten Bescheid. Es sei denn, du bist bei der KEG oder GEW, dann kannst du dich auch dorthin wenden.

Oder mache es umgekehrt:

Sprich zuerst mit einem Personalratsmitglied, lass dich beraten und mache das, was dir diese Leute empfehlen - ist vielleicht der geschicktere Weg, weil du dann kompetentes Hinrtergrundwissen hast.

Dass man einmal beim Schulamt nachfragt, ist bei uns nichts Ungewöhnliches.

Wirst du versetzt oder abgeordnet? Gibt es noch mehr, die so herumgeschickt werden? Hast du einen festen Stundenplan oder bist du als Mobile Reserve eingesetzt?  Häufige Versetzungen kenne ich bei uns im Schulamtsbezirk nur von WG- Lehrern, aber die werden von der Fachbereichsleiterin herumgeschickt, so wie man sie braucht.

Letztendlich setzt einem das Schulamt immer so ein, wie es meint, die Lehrer optimiert verteilen zu können. Das beinhaltet schon einmal Abordnungen oder Versetzungen. Am schlimmsten trifft es diejenigen mit wenigen Stunden, denn die kann man als "Lückenfüller" irgendwo einsetzen. Aber häufige Versetzungen - also in deinem Fall nehme ich an fünf - sind dennoch ungewöhnlich.



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