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Forum: "Muss ich "Ausbildung" genehmigen lassen?"

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Muss ich "Ausbildung" genehmigen lassen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2019 12:23:13 geändert: 27.06.2019 12:55:20

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe eine Frage an euch:

Ich möchte an einer Heilpraktikerschule eine "Fachausbildung" zur Entspannungstrainerin machen. In erster Linie werde ich so den "Trainingsleiterschein" für Progressive Muskelentspannung und autogenes Training erwerben. Eigentlich möchte ich diese Ausbildung zunächst für mich selbst machen, nicht um den Beruf zu wechseln. Ganz ausschließen möchte ich aber nicht, dass ich eventuell irgendwann neben dem Schuldienst (den ich nicht ganz aufgeben möchte) Kurse im Sportverein oder bei mir zuhause geben könnte.

Die Ausbildung umfasst 8 Wochenenden in 9 Monaten und eine Abschlussprüfung. Mein Schuldienst würde davon also nicht beeinträchtigt (außer, dass sich an diesen Wochenende nicht zum Vorbereiten/Korrigieren kommen werde)

Nun meine Frage: Muss ich die Schulleitung informieren oder gar um Erlaubnis fragen?

Lieben Dank und viele Grüße

tandil

 



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von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2019 14:27:56

... ganz sicher auch für die Prüfung keine Dienstzeit tangiert wird (inklusive Konferenzen etc.), gibt es für mich keinen trifftigen Grund, die SL zu informieren. Unterricht vorbereiten kann man ja auch vor und nach den Fortbildungsveranstaltungen... Also ich würde nichts sagen.



Nebentätigkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2019 16:18:08

muss angegeben und auch genehmigt werden. Die Ausbildung selbst wirst du wohl nicht angeben brauchen. Aber es spricht doch nichts dagegen, von dieser Ausbildung in der Schule zu berichten, zeigst du doch der SL, dass du fortbildungswillig bist.



Nebentätigkeit, klar!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2019 21:02:56

Ja, dass ich eine Nebentätigkeit angeben muss, das weiß ich. Mir geht es tatsächlich nur um die Ausbildung. Vorerst plane ich keine Nebentätigkeit. Aber danke für den Hinweis.



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von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2019 13:47:24

deine SL der Meinung sein sollte, dass diese Ausbildung für deine Tätigkeit in der Schule eine gute Ergänzung ist, z.B. um Fortbildungen im Kollegenkreis anzubieten und sie dir dies bescheinigt, kannst du die Ausbildung sogar von der Steuer absetzen. Selbst so gemacht mit einer Ausbildung als Biodanzalehrerin (bei Bedarf Biodanza bitte duckduckgoen oder so...).



Schon.. neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gumofrau Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.07.2019 15:01:49

Wenn ich an meine SL denke, würde ich sie definitiv informieren. Wenn das irgendwann rauskäme dann heißt es, warum man als AG nicht informiert wurde. 



?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gibonja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.12.2019 22:44:33

Könntest du deine Antwort bekommen?



Also rein rechtlich sicherlich nicht,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lehrer002 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2019 12:32:16

solange du nicht Einnahmen daraus generierst, sprich: Kurse anbietest.

Wenn du aber sonst mit der SL gut kannst, würde ich ihr das vllt mal in einem Nebensatz mitteilen. Vllt findet deine SL es sogar interessant. 

Wie das ist, wenn du dann ehrenamtlich was damit machst, nachdem du den Schein hast, weiß ich nicht genau. Verdienst du damit was, musst du es auf jeden Fall angeben, das zählt dann so ähnlich wie die Werbeinnahmen bei den verbeamteten YouTube-Lehrern. 



man muss unterscheidenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.12.2019 13:25:56

zwischen den anzeige- und den genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten.

Manche Tätigkeiten musst du zwar anzeigen, aber nicht genehmigen lassen (z.B. Vortragstätigkeit oder künstlerische Tätigkeiten), manche sind genehmigungspflichtig. Näheres ist in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder geregelt, die zwar recht ähnlich, aber nicht komplett identisch sind.

Prinzipiell würde ich persönlich solch eine Ausbildung auf jeden Fall der SL mitteilen, auch wenn keine Pflicht dazu bestünde, der Zeitaufwand für die Kurse hält sich ja wirklich in Grenzen und gefährdet deine Dienstpflichten nicht. Wenn Ausbildungsveranstaltungen allerdings mit Dienstveranstaltungen (Konferenzen, Schulfest...) kollidieren, musst du auf jeden Fall das Gespräch suchen.



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