Du hast Recht mit dem Strahlenschutzbeauftragten. Wenn dieser nicht im Haus ist, darfst du eigentlich keinen Strahlerstift in die Hand nehmen, es sei denn, du hast den entsprechenden Sachkundenachweis.
Bei uns in BaWü macht die LEU Veranstaltungen, bei denen man diesen erwerben kann. Wie es in RLP ist, weiß ich leider nicht.
Es gibt auch noch alte Strahler, für die es keine Vorschriften gibt, das hängt von der Bauart ab.
Ich würde dir vorschlagen:
Schulleiter fragen, weil dieser verantwortlich ist, nicht du und auch nicht der Sicherheitsbeauftragte, der aber die Vorschriften kennen sollte.
Falls nichts ist, dann Gewerbeaufsichtsamt fragen. Die Herren dort sind immer sehr schnell hellhörig.
Oder du stellst dich dumm und arbeitest einfach so mit den Präparaten.