1.Kann mir vielleicht jemand Auskunft darüber geben, ob
  ich als Referendarin in Bayern beihilfeberechtigt 
  bin. Und wenn ja, wo ich den Antrag dafür herbekomme.
  (Ich muss nämlich zu meiner Schande gestehen, dass 
  ich das Informationsblatt nicht verstehe. Ständig ist
  dort das Wort nicht unterstrichen. )
  und
2. wo ich die Quittung vom Gesundheitsamt hinschicken
   muss, um meine 60 Euro wiederzubekommen.
Danke und tausend  im Voraus
die völlig frag- und orientierungslose nikaya