... ist diese Reaktion angemessen.
Tatsache ist, dass Du nach Beendigung zum Einen einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf ein qualifiziertes (!) Arbeitszeugnis hast und es zum Anderen eine simple Folge der Logik ist, dass Dir ein solches ausgestellt wird. Wie sollst Du denn sonst Deine Beschäftigungszeit dort nachweisen können??
Mir scheint, dass die betreffende Person mit so etwas schlichtweg überfordert zu sein scheint und anstelle dies unumwunden zuzugeben, Dir nun versucht, den Schwarzen Peter zuzuschieben, dergestalt, dass sie Deinen rechtmäßigen Anspruch eben für unangemessen hält.
Ruhig bleiben und in aller Ruhe nachhaken, vielleicht besinnt die Gute sich ja noch und merkt selbst, dass sie da einen ziemlichen Bock geschossen hat.
Grüßle
EmiliaCH