rhauda schreibt eine e-mail an einen privaten Bildungsträger in ihrem Zuständigkeitsbereich:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
als Konrektorin der XY-Schule bin ich seit dem 15.4 von der Landesschulbehörde als Prüfungsvorsitzende für den Bereich Nichtschülerprüfungen Hauptschule und Realschule eingesetzt.
Wenn Sie zur Zeit Hauptschulkurse anbieten, sollten wir zwecks genauerer Absprache einen Termin vereinbaren, um das Prüfungsverfahren miteinander abzusprechen.
TelNr. dienstlich: xy-Schule
mfg, rhauda"
Antwort:
"Sehr geehrte Frau rhauda, wir bieten solche Kurse zur Zeit nicht an. Wenn Sie den Hauptschulabschluss nachholen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Bildungsträger in Braunschweig."