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Forum: "Eltern halten sich für weisungsbefugt!"

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Eltern halten sich für weisungsbefugt!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 20:46:37

Also, langsam habe ich genug von Eltern, die meinen, uns sagen zu können, wie wir unseren Job zu verrichten haben. Das wird ja immer schlimmer!

Der eine will mir vorschreiben, wo sein Kind bei mir sitzen soll.
Der nächste meint, sich soll mich als KL gefälligst darum kümmern, dass ihr Sohn nicht gehänselt wird.
Außerdem wird eine bestimmte (positive, aber unverdiente) Bemerkung auf dem Zeugnis verlangt.
Dann wird das falsche Heft gekauft und mir gesagt, das Kind solle das jetzt nehmen.
Gestern monierte die Mathe-Kollegin bei einem Schüler den falschen, weil programmierbaren, TR. Er solle sich vor der Klassenarbeit einen neuen besorgen, weil seiner bei uns nicht zugelassen ist. Sofort machten die Eltern einen Riesenaufstand und schrieben der Kollegin, sie würden darauf bestehen, dass er ihn benutzen kann.

Vielleicht sollte ich im Umkehrschluss den Eltern sagen, an welchem Tisch ihre Kinder ihre Hausaufgaben machen sollen???


gaaanz cool.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 21:20:36 geändert: 23.02.2011 21:21:14

Der richtige TR - wenn er denn teuer ist- , ist ja wohl mit Elternbrief angekündigt worden, wie es sich gehört.
Hefte und Sitzordnungen liegen in der Entscheidung es Lehrers.
Einfach auf die Schulordnung oder den entsprechenden Elternbrief verweisen. In deiner Pfütze bist du Kapitän. Ansonsten gibt es bestimmt Schulen, die den Erwartungen der Eltern besser entgegekommen, als Ihr es tut;)


@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.02.2011 23:20:06

Natürlich bestimme ich die Sitzordnung! Das ist gar keine Frage - aber immer mehr Eltern meinen uns sagen zu können, was wir zu tun und zu lassen haben!

Den TR hat die Klasse seit zwei Jahren und es wird immer Sammelbestellung angeboten, an der praktisch alle teilnehmen. Zwei Schüler meiner Klasse sind aber später an unsere Schule gekommen und hatten am Gymn. einen programmierbaren TR (wohl schon für die Oberstufe). Davon wusste die Mathekollegin nichts, auf den ersten Blick sehen die Dinger sowieso alle gleich aus. Durch einen Zufall kam das jetzt heraus - und die Telefone liefen heiß...


Sitzordnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2011 10:19:26

"MEIN Kind muss GANZ alleine GANZ vorne sitzen!
Es hat nämlich ADHS-Konzentrationsschwäche-sieht trotz Brille nichts-wird sonst vom bösen XY abgelenkt-..." (bitte auswählen). "Und im übrigen weiß man ja, welche Kinder hinten sitzen!"

Ich bin für

a) 20 m breite Klassenzimmer, damit alle Schüler GANZ allein GANZ vorne sitzen können.
b Inliner für alle Lehrkräfte, damit sie alle Kinder, die GANZ allein GANZ vorne sitzen müssen, betreuen können.

Und im übrigen grüble ich darüber nach, was meine eigenen Kinder wohl für welche sind. Sie saßen nämlich regelmäßig ganz hinten, wohl weil sie keine Mutter hatten, die mit Blaulicht in der Schule vorfuhr.

Es wird echt immer schlimmer mit den Eltern.

tanteerna


Da hilft nur eins:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2011 16:07:36

Am Lotus-Effekt arbeiten, damit sowas an euch einfach abperlt

Einer Mutter, die auch ewig an der Sitzordnung rummeckerte, entgegnete ich einst: O.k., kommen Sie morgen früh vorbei, Sie dürfen selbst bestimmen, wo Ihr Sohn sitzen soll. Ich gebe Ihnen lediglich einige Hinweise, wo er nicht sitzen DARF (nicht hinten, nicht neben xy, nicht allein, nicht seitlich, nicht vor yz, nicht hinter zx), aber ansonsten ist es mir echt egal.
Auf die Mutter warte ich heute noch

Ansonsten halte ich es wie rhauda: An unserer Schule wird nach unseren Regeln gearbeitet und wem das nicht passt, der möge sich eine andere Schule suchen.


Rechte und Pflichten:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2011 17:31:13

Sehr interessant, aber bei den Eltern weitgehend unbekannt ist der folgende Paragraph des BayEuG ( bayerisches Erziehungs-und Unterrichtsgesetz)
Art. 76
Pflichten der Erziehungsberechtigten

1 Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen. 2 Nach Maßgabe des Art. 37a sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet dafür zu sorgen, dass ein Kind an der Sprachstandserhebung teilnimmt und regelmäßig eine Kindertageseinrichtung mit einem integrierten Vorkurs besucht. 3 Die Erziehungsberechtigten sind ferner verpflichtet, um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.

Schön wärs.
rfalio


Na dannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2011 18:02:52

ist doch alles klärchen:
kopieren, den letzten Satz mit Textmarker anstreichen und solchen Eltern austeilen.
Danach ist dann der ohnehin ramponierte Ruf völlig ruiniert, aber das spielt bei dieser Sorte Eltern eh keine Rolle mehr.


Aber ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2011 20:03:59

... der Tipp funktioniert nur für die Bayern unter uns.


neeneeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2011 20:14:23

das ist bei uns schon auch so ähnlich formuliert:
aus der Allgemeinen Schulordnung (Zitat)
1) Die Erziehungsberechtigten haben dafür Vorsorge zu treffen, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und sich der Schulordnung fügt. Sie haben ferner den Schulpflichtigen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit allem, was für einen geordneten Schulbetrieb unerlässlich ist, auszurüsten.

Die o.g. Thematik fällt doch locker unter den Begriff "sich der Schulordnung fügen", oda nich?


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.02.2011 22:23:57

muss man im aktuellen Schulgesetz so etwas leider suchen. Nur: "
Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen."
(§ 2) Ziemlich mager: "
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus."
(§ 41) sowie
Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt."
($ 42)
Da sind die Bayern deutlicher!


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