So wird diese Art Unterricht genannt.
In Ö gibt es natürlich auch Schulpflicht.
http://www.jusline.at/11_Besuch_von_Privatschulen_ohne_%C3%96ffentlichkeitsrecht_und_h%C3%A4uslicher_Unterricht_SchPflG.html
Die im häuslichen Unterricht befindlichen Kinder müssen jedes Jahr zu Schulschluss eine sogenannte "Externistenprüfung" über die gerade absolvierte Schulstufe an einer entsprechenden Schule ablegen, denn ein (gesetzlicher) Nachweis über die Leistungen ist erforderlich.
Ist diese Prüfung nicht bestanden, darf eine WIederholung stattfinden, ansonsten besucht das Kind eine Schule.
Etwa 0,2 % der Schulpflichtigen werden nicht in Schulen mit Öffentlichkeitsrecht unterrichtet. in diesem Prozentsatz sind auch diejenigen enthalten, die durch längere Krankenhausaufenthalte bedingt häuslichen Unterricht erhalten oder Kinder, die überhaupt zu Hause unterrichtet werden
Vorwiegend handelt es sich um Vorschulkinder und Volksschulkinder (1. - 4. Schuljahr).