transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 4 Mitglieder online 30.04.2025 05:29:56
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Verbeamtung auf Lebzeit Nachuntersuchung"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Verbeamtung auf Lebzeit Nachuntersuchungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: corina84 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2013 13:04:58

Hallo zusammen!
Ich habe ein Problem, das mich gerade in den Wahnsinn
treibt.
Ich bin seit knapp einem Jahr auf Probe verbeamtet. Davor
war ich zunächst angestellt, da ich vom Amtsarzt wegen
meines Gewichtes kein einwandfreies Gesundheitszeugnis
bekam. Man muss dazusagen, dass alles andere In Ordnung
war. Es ging nur um den BMI. Daraufhin habe ich
abgenommen und letztes Jahr wurde ich -nach einer
Nachuntersuchung -auf Probe verbeamtet. Nun erhielt ich
vor einigen Tagen völlig unerwartet einen Brief des
Bildungsministeriums, ich solle vor der Verbeamtung auf
Lebzeit erneut eine Nachuntersuchung machen. Die
Verbeamtung auf Lebzeit sollte im November 2013 erfolgen.
Jetzt ist aber mein Problem, dass ich wieder zugenommen
habe und mein BMI wieder zu hoch ist. Was kann mir
passieren, wenn der Amtsarzt mir wieder kein positives
Gesundheitszeugnis ausstellt? War's das dann für mich mit
meiner Veramtung oder kann ich vielleicht freiwillig meine
Probezeit verlängern lassen, sodass ich erst in einem halben
Jahr hingehe?
Vielleicht hat ja jemand etwas Ähnliches erlebt und kann mir
weiterhelfen.
Liebe Grüße
Corina


Neue Rechtslageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2013 13:37:25

Laut VBE gibt es ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Arbeitgeber den Nachweis führen muss, dass eine Frühpensionierung allein auf Grund des hohen BMI "überwiegend wahrscheinlich" ist. Kann er diesen Nachweis nicht eindeutig erbringen ( und das wird schwierig, wenn trotz Gewicht alle anderen Werte in Ordnung sind!), musst du verbeamtet werden, auch wenn dein BMI "zu hoch" ist. (BVerwG, Urteil vom 26.07.2013 -2C12.11).


Die Untersuchungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2013 13:39:42

wird bei jedem gemacht, der auf Lebenszeit verbeamtet werden soll - außer deine letzte amtsärztliche Untersuchung ist weniger als ein halbes Jahr her. Insofern ist das kein ungewöhnliches Vorgehen.

Was kannst du machen? Zuerst einmal kannst du hoffen, dass du trotz deines ungünstigen BMI verbeamtet wirst. Sollte das abgelehnt werden, kannst du dagegen erst einmal Widerspruch einlegen. Deine Verbeamtung auf Probe bleibt derweil bestehen. Die Zeit kannst du nutzen, um wieder abzunehmen - sprich am besten gleich mit deinem Hausarzt darüber, wie du das vernünftig und gesund hinbekommen kannst. Diesen "Diätplan" kannst du auch zum Amtsarzt mitnehmen, um ihm evtl. glaubhaft zu machen, dass du wirklich dauerhaft abnehmen willst.

Es kann ggf. noch ein paar amtsärztliche Nachuntersuchungen geben, gegen deren Ergebnis du zur Not auch gerichtlich vorgehen kannst. In diesem Fall würde ich dir eine Erstberatung bei eimem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Beamtenrecht empfehlen, um deine Chancen abzuschätzen - evtl. kann dein ÖPR dir da auch weiter helfen. Sollte alles vergeblich sein, wirst du nicht auf Lebenszeit verbeamtet, sondern als Angestellter nach TV-L weiter beschäftigt.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2013 14:06:01 geändert: 21.09.2013 14:12:05

Hallo zusammen,
ich häng mich hier mal an, da ich eine ähnliche Situation habe: Dank eines Rückenleidens stehen die Chancen schlecht, dass meine LZ-Verbeamtung, die wohl mitte dieses Schuljahres anstehen würde, durchgeht.

Das ist erstmal nicht weiter schlimm, da mit ja eigentlich keine Nachteile entstehen außer der theoretischen Kündbarkeit. Praktisch bin ich in einem dermaßen heftigen Mangelfach zu Hause, dass ich wohl im sterben liegen müsste, um gekündigt zu werden. Diesen Aspekt kann ich also recht entspannt sehen.


Das Rückenleiden ist nicht chronisch, es wird also "irgendwann" wieder weg sein. Ich arbeite dran, aber es könnte schon ein Weilchen dauern. Ob das nun ein halbes Jahr oder zwei Jahre werden, ist noch nicht wirklich abzusehen.

Meine Frage: Wie lange kann man denn auf Probe verbeamtet sein? Könnte ich theroetisch mein ganzes Lehrerdasein als Beamter auf Probe verbringen, solange ich die Prognose habe, dass das Rückenleiden irgendwann vorbei ist, oder ist irgendwann Schluss?


Gruß,
DpB

PS @Corina: Einer meiner Freunde und Kollegen hatte das gleiche Problem wie Du. Trotz massig Sport, gesunder Ernährung usw. nahm er eher zu als ab und war bei der zweiten Untersuchung auch noch übergewichtig. Bei ihm reichte die Beteuerung, dass er daran arbeite, um letztendlich doch LZ-verbeamtet zu werden. Er konnte das wohl mit Nachweisen von Trainingsprogrammen belegen.


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: corina84 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 10:37:36

Vielen Dank für die netten Antworten. Jetzt bin ich ein wenig beruhigter.
Außerdem ist es auch mal schön zu hören, dass man mit solchen
Problemen nicht allein dasteht.

Wie lange die Probezeit dauern kann, weiß ich nicht. Aber ich glaube
schon, dass es da eine zeitliche Begrenzung gibt.

Schönen Sonntag!


Keine Ahnung, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 12:07:03

... wie das geregelt ist, doch ich möchte dir mit der Erfahrung eines Kollegen Mut machen:
Er wurde nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt verbeamtet, wegen Übergewichts; ob noch andere Faktoren dazu kamen, kann ich mich nicht mehr erinnern. Auflage: Abnehmen! Nachtermin: noch immer zu schwer!! Eines Tages bekam er einfach seine Verbeamtungsurkunde, obwohl sich rein gar nichts an seinem Gewicht geändert hatte und es auch keine weitere Untersuchung gegeben hatte ...
... by the way: Sein Gewicht ist unverändert hoch ...


Erstmalneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 13:59:25 geändert: 22.09.2013 14:02:25

wünsche ich Dir corina84, daß es Dir gelingt, Dein Gewicht dauerhaft auf ein vertretbares Maß zu reduzieren - aus gesundheitlichen Gründen sowieso, aber auch, weil Du Dich in Deiner Haut ja wohlfühlen sollst.
Denn nur dann kannst Du diesen schönen, aber auch fordernden Beruf mit Freude und voller Energie bis zur Pensionierung ausüben.

Aus Sicht des Staates ist es ja durchaus sinnvoll nicht jeden zu verbeamten, allein, um entsprechende Folgekosten und entstehende Ansprüche zu vermeiden (die ja zu Lasten des Steuerzahlers gehen!).

Auch gibt es ja die Fürsorge den Kollegen gegenüber: Wo liegt der Sinn darin, eine offensichtlich ungeeignete Person zu verbeamten, die dann dauernd ausfällt ist und vertreten werden muß?!
Da bedanken sich die Kollegen, die ja unter einer u. U. erheblichen Mehrbelastung zu leiden haben! Und dies sorgt für Ärger und Unruhe!
Damit ist dann auch Niemandem gedient...

Insofern finde ich es eine Frechheit, wenn - wie hier von Einigen geschildert - die für die Verbeamtung auf Lebenszeit verantwortlichen Stellen Ihre eigenen Regeln willkürlich handhaben.
Das ist verantwortlungslos und zynisch, allen Betroffenen gegenüber!


LG

Hesse


@hesseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 14:09:37

Ich sehe es vom Prinzip her so wie du. vor allem muss es bei diesen Entscheidungen gerecht zugehen und es müssen einheitliche Kriterien gelten. Und das wird schwierig.

Andererseits gibt mir das Urteil (2. Beitrag im Forum) zu denken. Der BMI kann und darf nicht alleiniges Kriterium sein. Es gibt jede Menge schlanke Menschen, die anderweitig chronisch krank sind, wohingegen ein Mensch mit höherem BMI durchaus fit und gesund sein kann.





Mut machen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sanne1983 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 14:13:16 geändert: 22.09.2013 14:14:53

... kann ich dir hoffentlich: Ich wurde verbeamtet trotz eines
BMI von 32, da ich nachweislich gesund bin und mein
Übergewicht keine Auswirkungen auf meine Dienstfähigkeit hat.
Dazu musste ich beim Amtsarzt meine Blutwerte und ein
Belastungs-EKG vorlegen, die sehr gut sind. Außerdem habe ich
nachgewiesen, dass ich 2x in der Woche Sport treibe.
Die neuesten Studien sagen auch, dass das Gewicht bis zu einem
BMI 35 kein höheres Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall,
Bluthochdruck usw. verursacht.
Meine Amtsärztin meinte aber, dass ein BMI >35 auf jeden Fall
ein Ausschlusskriterium sei.

Dir auf jeden Fall viel Glück!


Ich denkeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.09.2013 14:22:17

klexel, da sind wir uns einig! Anders wollte ich auch nicht verstanden werden.


LG

Hesse


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
NeuMasche
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs