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              | Forum: "Entschuldige Fehlzeiten (Handhabung bei Noten) " 
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                   |  | Entschuldige Fehlzeiten (Handhabung bei Noten) |      |  | von: reliente    
                                  erstellt: 06.06.2014 21:19:26 geändert: 07.06.2014 07:05:22 |  | 
 Hallo! 
 Bei uns im Kollegium gibt es gerade folgende Diskussion:
 
 Dürfen  ENTSCHULDIGTE Fehltage in den Noten berücksichtigt
 werden??
 
 In der 10. Klasse (Realschule) sind mehrere Schüler, die oft gefehlt
 haben. Ein Teil der Schüler hat unentschuldigt gefehlt. Wir sollen
 dieses Fehlen in die Note "einrechnen", weil die Kopfnoten im
 Abschlusszeugnis nicht erscheinen.  Das finde ich ja auch
 angemessen.
 
 Jetzt gibt es aber auch zwei Schüler , die oft krank waren, ebenfalls
 viele Fehltage haben, aber alle durch Eltern und Ärzte entschuldigt.
 (Für Sport liegt  ein Attest vom Amtsarzt vor)
 
 Die beiden haben jetzt ständig das Problem, dass fast alle Lehrer
 schlechtere Noten geben, WEIL sie so oft gefehlt hätten und es unfair
 gegenüber den Mitschülern wäre, die immer da waren....
 Beispiel: Deutsch Arbeiten 1, mündlich 2, Prüfung 1. Trotzdem nur
 eine 2 im Zeugnis wegen der Fehltage!!
 
 Ich würde das gerne mal klären, ich persönlich finde diese
 Handhabung nicht gerecht, vielleicht könnt ihr mir helfen und evtl.
 entsprechende Paragraphen im Schulgesetz (Schule in Hessen)
 nennen.
 
 Vielen  Dank
 
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                   |  | Ich darf nur |      |  | von: silberfleck    
                                  erstellt: 07.06.2014 11:19:53 geändert: 07.06.2014 11:25:20 |  | 
 die Leistungen bewerten, die ich bei einem Schüler feststelle. Wenn er also entschuldigt fehlt, darf ich diese Zeit nicht  in die Wertung einbeziehen!
 Dies kann man auch der Gesetzgebung in Hessen entnehmen!
 Siehe :
http://www.4teachers.de/url/6052 , § 29
 Nichterbrachte Leistungen |  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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