...wie wird man Kirchenbeamter??
Schöner Begriff "Kirchenbeamter". Du willst also im Dienste der Kirche stehen und dich vom Steuerzahler, auch wenn er weder rk noch ev ist, alimentieren lassen.
 In das Kirchenbeamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
 
1.   Mitglied  der  katholischen  Kirche  ist  und  dessen Mitgliedschaftsrechte  nicht  eingeschränkt  sind,
 
2.  die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für den Auftrag der Kirche und ihre Ordnung eintritt,
 
3.  die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder, 
mangels solcher Vorschriften, übliche Vorbildung besitzt (Laufbahnbewerber),
 
4.  die Voraussetzungen des § 48 LHO erfüllt. 
(2) Die Voraussetzungen in § 7 BeamtStG gelten ergänzend. 
(...)
Die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten müssen ihr gesamtes Verhalten innerhalb und außerhalb des  Dienstes  nach  der  Glaubens-  und  Sittenlehre  und  den  übrigen  Normen  der  Katholischen  Kirche  einrichten. Sie müssen jederzeit für den Auftrag der Kirche und ihre Ordnung eintreten.