Hallo Clair,
nein, du bist nicht verpflichtet, ein privates Smartphone für schulische Zwecke anzuschaffen oder zu nutzen. Dienstliche Aufgaben müssen grundsätzlich mit dienstlich zur Verfügung gestellten Geräten erledigt werden. Wenn die Schule eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einführt, muss sie also auch eine alternative Lösung bereitstellen — z. B. über einen Hardware-Token, eine Desktop-Authentifizierung oder über ein schulisches Gerät.
Rechtsgrundlagen findest du z. B. in der ADO § 29 Abs. 1 (Dienstliche Aufgaben, Arbeitsmittel) und in der BASS 21-02 Nr. 4 (Datenschutz an Schulen). Dort ist geregelt, dass private Geräte nicht verpflichtend dienstlich genutzt werden dürfen, sondern nur freiwillig und mit Zustimmung. Auch aus dem Datenschutzrecht (DSGVO, Art. 5 und 6) ergibt sich, dass du deine privaten Daten nicht preisgeben musst, wenn die Schule andere Möglichkeiten anbieten kann.
Mein Tipp: Sprich die Schulleitung freundlich darauf an und bitte um eine alternative Authentifizierungsoption (z. B. per E-Mail-Code oder über ein schulisches Gerät im Lehrerzimmer).
Viele Grüße