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Forum: "Mit 63 spätestens in Pension? und danach?"

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Mit 63 spätestens in Pension? und danach?neuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2025 19:04:52

Derzeit bin ich ziemlich ausgelaugt, klar, ist ja auch ganz kurz vor Ferienbeginn. Geht bestimmt vielen grad so.

Aber: kommendes Jahr werde ich 60 und bis 67 werde ich den Job garantiert nicht schaffen. Außerdem bin ich Autist. Das macht das Leben nochmal anstrengender.

Meine Frage: ist jemand - sagen wir mal - zwischen bereits 60 und 63 in Pension gegangen und hat anschließend was ganz anderes gegen Bezahlung gemacht?

Ist das überhaupt erlaubt?

Gibt es für einen Hinzuverdienst eine Höchstgrenze?

Welche bezahlten Jobs habt ihr gefunden?

Ich hatte früher einen anderen Beruf, woher ich mit 67 J. dann 300€ Rente bekomme. Ich bin erst seit 2012 beamtet.

 

 



Ich bin zwarneuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.07.2025 00:19:11 geändert: 17.07.2025 00:43:47

vor 13 Jahren mit 63 in Pension gegangen, allerdings aus gesundheitlichen Gründen, und mit Abzügen. Und ich war bis dahin lebenslang mit voller Stundenzahl im Schuldienst. Ist also nicht vergleichbar.
Alle daran anschließenden Beschäftigungen waren / sind ehrenamtlich, zählen also für deine Frage nicht. 

Aber ich hab mal gegoogelt:

1) Die Antwort der KI   

Ein Beamter, der mit 63 Jahren in Pension geht, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass seine Pension gekürzt wird, wenn er das reguläre Ruhestandsalter erreicht hat. Für vorzeitige Ruhestandsversetzungen gelten jedoch bestimmte Hinzuverdienstgrenzen.  
Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Ruhestand:
Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung:
Hier liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, aus denen sich die Pension berechnet, zuzüglich 525 Euro und ggf. des Familienzuschlags.  

Ruhestand ab 63 auf Antrag:
Hier kann der Betrag, der zwischen den Versorgungsbezügen und dem Betrag der letzten Aktivbezüge liegt, zuzüglich 525 Euro und ggf. des Familienzuschlags, anrechnungsfrei hinzuverdient werden.  
Erreichen der Regelaltersgrenze:

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze (bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre) können Pensionäre grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, solange der Hinzuverdienst nicht aus einer weiteren Verwendung im öffentlichen Dienst stammt.  

2) Hier ein Link, der dir vielleicht weiterhilft. Musst bis 'Pension' runterscrollen:

https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/FinanzielleHilfen/RentenPensionen/HinzuverdienstRentenPensionen/hinzuverdienstrentenpensionen_node.html
 



@Klexelneuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.07.2025 05:50:12

herzlichen Dank für die rasche Info!



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