https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/krank-im-urlaub-was-nun
Du gibts ziemlich wenig Infos, z.B. ob du angestellt oder verbeamtet bist.
Soweit ich weiß, hast du als verbeamteter Lehrer erstmal Pech gehabt. Du wirst ja eh weiterbezahlt. Der Erholungsurlaub wird durch die Ferien abgegolten. Da der Urlaub mit den Ferien als "gewährt" gilt, verfallen die Tage meist, sofern keine extreme Langzeiterkrankung vorliegt, die den Mindestanspruch gefährdet. Über eine Gutschrift einiger Tage habe ich in 38 Jahren Dienstzeit noch nie was gehört.
Anders ist es, wenn du länger als die vorgeschriebenen 30 Tage Urlaubszeit krank bist. Dafür brauchst du aber ein Attest für die Krankmeldung und eine Gesundschreibung. Vermutlich wirst du die darüber hinausgehenden Tage nicht nachholen können, vielleicht aber ausbezahlt. Davon habe ich aber noch nie gehört.
Noch anders ist es, wenn es sich um eine Langzeiterkrankung über mehrere Monate handelt. Da müsstest du dich bei der SL, beim Schulamt, der GEW o.ä. erkundigen. Aber das scheint bei dir wohl nicht der Fall zu sein.