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              | Forum: "Benotung eines Aufsatzes" 
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                   |  | @ ava_st |      |  | von: volleythomas    
                                  erstellt: 18.11.2009 10:37:58 |  | 
 Du solltest evtl mal mit dem Lehrer Kontakt aufnehmen. Oder noch besser - die Eltern.
 Nicht immer müssen Probearbeiten zurückgegeben werden. Es gibt Fälle, wo die Rückgabe verweigert werden kann (zB wenn die öfter verschlampert werden oder Ähnliches). Einsichtnahme kann aber nicht verweigert werden.
 Offensichtlich wurde die Arbeit korrigiert (sonst gäbe es ja keine Note). Evtl kann man von dem Lehrer eine Kopier erhalten?
 Th
 Aus der BLLV-Seite:
 Bewertete Probearbeiten sind innerhalb einer angemessenen Frist den Schülerinnen
 und Schülern zurückzugeben und zu besprechen. Bewertete Probearbeiten sollen  den
 Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit
 nach Hause gegeben werden. Sie sind der Schule binnen einer Woche zurückzugeben
 und werden von der Schule bis zum Ablauf des übernächsten Schuljahres aufbewahrt.
http://www.bllv.de/cms/fileadmin/Dateien/mittelfranken/pdf-Dateien/Info-Dienst/Notengebung.pdf |  
 
 
 
 
 
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