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Forum: ""Darf ich mein Handy benutzen?""
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 | @klexel |  | von: bger

erstellt: 14.07.2013 00:28:58 |
Ich versteh deine Frage überhaupt nicht.
Ganz einfach: Ich wollte sehen, ob das immer noch an den
meisten Schulen so ist: Grundsätzliches Handyverbot, außer in
begründeten Ausnahmefällen. Das mit den Ausnahmefällen ist
bei uns nämlich ziemlich umstritten, was wohl auch mit daran
liegen mag, dass manche Kollegen sich über die Funktionen
eines Smart- rspt. IPhones nicht im klaren sind...
Übrigens gilt dieses Handyverbot natürlich nicht für Lehrer!
Unser Notfallplan (bei Amokläufen) sieht vor, dass jeder
Lehrer per Handy erreicht werden kann bzw. das Sekretariat
erreichen kann.
Quod licet iovi... |
 | Natürlich |  | von: klexel

erstellt: 14.07.2013 00:40:49 geändert: 14.07.2013 00:44:44 |
gilt das Handyverbot auch an unserer Schule, wie schon mehrfach auch von anderen geschildert.
Das hat mich aber noch nie daran gehindert, es die Schüler in meinem Auftrag benutzen zu lassen, um etwas im www zu suchen.
Das sind doch zwei verschiedene Schuhe, die jedem klar sein sollten.
Und deswegen verstand ich deine Frage nicht - und verstehe sie noch immer nicht.
DU bist doch die Lehrerin, die entscheidet, was im Unterricht geschieht.
Das Verbot betrifft doch Störungen im Unterricht durch das Klingeln, durch Simsen, oder das 'Abziehen' der Handys in den Pausen.
Wenn du den Auftrag gibst, dass ein / ein paar / alle Schüler mit ihrem Smartphone eine Aufgabe lösen, verstößt du doch nicht gegen die Schulordnung. Soviel Souveränität solltet ihr Kollegen doch haben. Und wenn ihr in der GK beschließen solltet, dass dies nicht erlaubt sein sollte, dann verhaltet ihr euch nicht sehr schlau und bringt euch um viele Möglichkeiten.
Ihr könnt doch eh nicht verhindern, dass die SuS die Handys überhaupt mit in die Schule bringen. Also nutzt sie doch sinnvoll. Das übrige Verbot besteht doch weiterhin und hat auch seinen Sinn.
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 | Scheinlösung |  | von: missmarpel93

erstellt: 14.07.2013 07:27:10 |
Das Handyverbot ist per Erlass geregelt. Auf der Grundlage dieses Erlasses (NRW) mussten die Schulen das handyvebot mit Zustimmung der Schulkonferenzen in die Schulordnung schreiben.
Das Handy-Verbot ist ein generelles und betrifft somit SuS, LuL und Besucher der Schule. Somit ist die Handynutzung dem Rauchen und Trinken von Alkohol an Schulen gleichgestellt. Lediglich bei Alkohol kann mit Beschluss der Schulkonferenz zu besonderen Anlässen eine Ausnahme beschlossen werden.
Das Verbot der Handy-Nutzung bezieht sich nämlich auf das gesamte Schulgelände und die gesamte Unterrichtszeit.
Die Handy-Regelung an Schulen ist u.a. durch das Urteil eines OLG in NRW teilweise ins Wanken geraten, da die während des Unterrichts "einkasierten" Handys am Ende des Unterrichtstages ausgehändigt werden müssen. Bei volljährigen SuS erhalten diese es direkt zurück, bei minderjährigen SuS wird es den Erziehungsberechtigten übergeben. So ist die Rechtslage.
Es gibt wohl kaum eine Schule, die mit dieser momentan bestehenden Rechtslage zufrieden ist. Für die LuL und ältere SuS ist das Handy/Smartphone ein Werkzeug wie der Taschenrechner. Alle halten sich die Bäuche, da Tablet-PCs (mobile Computer) nicht verboten, Smartphones aber doch.
Der Schüler der mit seinem Tablet scyped oder auch telephoniert verhält sich erlasskonform, der Schüler, der sein Smartphone zückt, um zu telephonieren verstößt gegen die Schulordnung.
Dass Medienerziehung - Auftrag von Schule - über ein generelles Verbot der Nutzung auf dem Schulgelände gelingen soll, ist ein schlechter Witz.
Es gibt nur die Möglichkeit der Aufhebung des Verbotes, die an Auflagen gebunden wird. Wer mit seinem Handy/Smartphone/Tablet etc. (generell: elektronische Medien)verbotene Inhalte (rechtsradikal, islamistisch, pornographisch etc) verbreitet, verbotene Tonmitschnitte oder Filmaufnahmen oder Photos macht, die gegen Persönlichkeitrechte verstoßen und diese verbreitet, wird angezeigt. Alles Weitere ist dann Sache der Strafermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden - genauso wie im wirklichen Leben. Denn die von mir gemachten Auflagen sind außerhalb von Schule ebenfalls strafbewährt. Warum muss Schule immer eigenständige Regelungen aufstellen, die auf Dauer gegen bestehendes Recht verstoßen und dann nach und nach revidiert werden müssen.
Die von mir genannten Straftatbestände sind übrigens keine Offizialdelikte sondern Anzeigedelikte. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln folglich nur auf Anzeige. Dass heißt es kommt erst zu einem Ermittlungsverfahren, wenn einzelne Geschädigte sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten oder die Schulleitung zum Schutz einzelner oder mehrerer SuS einschreitet und Anzeige erhebt.
Die Thematik ist ein aüßerst schwieriges Metier. Am widersprüchlichsten verhalten sich übrigens die Eltern. Sie wollen darüber bestimmen, wann sie ihr Kind erreichen können; so stimmen sie auf der Schulkonferenz dem Beschluss zu, dass das Handy bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten ist, bedeuten ihren Kindern gegenüber, dass es vollkommen ausreicht, das Handy stumm zu schalten.
Das Einfallstor für eine liberalere Handynutzung liegt in dem Ausnahmetatbestand, den viele Schulordnungen enthalten. Die Ausnahme des generellen Handy-Verbotes ist die Tatsache, dass ein Schüler eine aufsichtsführende Lehrkraft um Erlaubnis bittet, sein Handy nutzen zu dürfen. Die aufsichtsführende Lehrkraft kann dann dem Schüler erlauben, das Handy z.B. wegen eines dringenden Telephonates zu nutzen. Da die meisten Schulordnungen den Zweck der Handy-Nutzung im Ausnahmefall aber weiter nicht weiter festlegen (Grundannahme: das Handy ist ein Mobiltelephon), kann diese Bestimmung so ausgelegt werden, dass die Nutzung eines Handy/Smartphones/Tablets zu einer von einer Lehrkraft festgelegten Nutzung zeitlich begrenzt statthaft ist.
Ob das so funktionieren kann, weiß ich nach der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes auf der nächstfolgenden Schulkonferenz an einer mir näher bekannten Schule - warten wir es ab! |
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