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 | Feststellen des Förderbedarfs |  | von: missmarpel93

erstellt: 24.12.2013 11:00:02 |
Auch sehe ich mich konfrontiert mit Eltern, die der Meinung sind, ich kenne ihr Kind (nach sechs Wochen in einer Klasse 5) besser als sie selbst.
Nur was nutzt dieses Zugeständnis? Denn beim nächsten Schritt fehlt dann in der Regel die Unterstützung durch die Eltern.
Aufgrund der lehrerausbildung fehlen einem Regelschullehrer die notwendigen Diagnoseinstrumente, will er aber einen Sonderpädagogen oder sonstgen externen Sachverstand für eine "Begutachtung" des Förderbedarfes eines Kindes einschalten, geht das nur mit Zustimmung der Eltern.
Dies ist doch auch der Punkt, an dem die Grundlagen zur Inklusion in NRW kranken, allein der "Elternwille" ist maßgeblich. In der Schuleingangsphase darf der Förderbedarf nicht festgestellt werden. Ab dem dritten Schuljahr ist die beantragung der Feststellung des Förderbedarfs abhängig von der Zustimmung der Eltern. Wird der Förderbedarf nicht in der GS festgestellt, gelten die Kinder als Regelschüler und sind von der Schule aufzunehmen, an der sie ihre Eltern anmelden.
Das Interesse der Eltern sich den Förderbedarf ihres Kindes im Bereich "Lernen" oder "emotionale und soziale Entwicklung" attestieren zu lassen, geht nach meiner Erfahrung gegen Null. Nur, was nicht festgestellt worden ist, gibt es natürlich auch nicht. Dabei haben selbst "normale" Regelschüler erhebliche Problem beim Übergang auf eine weiterführende Schule mit dem Fachlehrerprinzip, den häufihen Raumwechseln und Klassenfrequenzen bis zu 30 SuS klarzukommen. |
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