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Forum: "Hausaufgaben=Religiöse Diskriminierung?"

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Baurichtlinienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2014 19:09:17

Manche werden sagen, das führt vom Thema weg. Trotzdem bleibt die Raumfrage bei rk, ev und Ethik in den GS virulent. Die Länder steuern mit ihren Baurichtlinien für Schulen die Investitionen. Heutige Klassenräume sind kleiner als die früheren. Lehrerzimmer, Verwaltungsräume etc. werden kleiner ausgelegt als früher. Der von mir oben angesprochene Experte sagte mir, die alten Schulen mit z.B. ihren breiten Fluren und Treppenaufgängen seien nahezu immer größer (qm pro Schüler) als die neuen Gebäude.

Solche Experten sind beim Land beschäftigt und werden dann gerufen, wenn Raumbedarf besteht, weil die Schülerzahl größer geworden ist, wenn ein neues Schulgebäude gebaut wird u. dgl. Letztlich geht es darum, die Ansprüche zu prüfen, um Geld nicht "unnötig" auszugeben. Oder einfach, um zu überprüfen, ob die Landesrichtlinien beim Bau eingehalten werden.


@janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2014 19:12:50

Ein trauriges Beispiel deutscher Bildungskultur: Kita gegen Schule ausspielen. Die Verantwortlichen hätten eine Abreibung verdient...


Das neue Schulen kleiner konzipiert werden als alte Schulenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.09.2014 21:11:53

kann ich in Potsdam nicht beobachten. Eine neue Schule hat einen wunderschönen großen Lichthof, eine andere hat zu den meisten Klassenräumen einen kleinen Nebenraum zur Teilung. Da kann einem schon der Neid ins Gesicht steigen


@caldeiraoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2014 17:07:32

Wie Schön für euch. Hier haben die Bundesländer das Sagen. Ich habe gerade ein Gymnasium vor Auge: kleine, enge Klassenräume, nicht mal eine Flurgarderobe, die Schüler müssen ihre Jacken über die Stuhllehnen hängen.


Zur Rechtslageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaejuu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.06.2015 11:00:46 geändert: 19.06.2015 16:11:23

Die Hausaufgabenregelung an der Schule von tanteerna ist m.E. rechtswidrig. Das kann man einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ethikunterricht (BVerwG 6 C 11.97 VGH 9 S 1126/95 Verkündet am 17. Juni 1998) entnehmen. Für die Hausaufgabenregelung relevant sind die Abschnitte 3.2.1 und 3.2.2. Das gesamte Urteil findet man unter http://www.ibka.org/artikel/ag98/ethikurteil.html

Dem Religionsunterricht wird im Urteil eine Sonderstellung eingeräumt. Er gilt dort als eine für einen auf Neutralität verpflichteten Staat atypische Möglichkeit der religiösen Unterweisung im staatlichen Raum und Privileg für die Schüler und Religionsgemeinschaften, der deshalb nicht von vornherein als Belastung zu werten sei. Die zeitliche Belastungsungleichheit zwischen Teilnehmern und Nichtteilnehmern am Religionsunterricht wird ausdrücklich aus Artikel 7 GG gerechtfertigt und darf nicht durch allein die Zahl der Unterrichtseinheiten angleichende Maßnahmen für andere Schüler aufgehoben werden. Das Urteil legt Wert darauf das es zu keinem faktischen Eingriff in die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht kommen darf, etwa durch Mehrbelastung in anderen Fächern.

Zwar erwähnt das Urteil Hausaufgaben nicht direkt, aber fachfremde Hausaufgaben etwa in Deutsch und Mathe wären m.E. als Mehrbelastungen in anderen Fächern zu werten und somit verfassungswidrig.



Zur Rechtslageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.06.2015 13:21:50 geändert: 19.06.2015 16:56:51

Beim Lesen des vorgehenden Eintrags, mache man sich bitte bewusst, dass sich kaejuu zunächst nur für diesen Foreneintrag angemeldet hat.

Die rechtlichen Belege die hier zitiert werden und das darauf beruhende Revisionsurteil beziehen sich nicht auf den Handlungsspielraum einer einzelnen Lehrkraft, sondern auf die Entscheidungen der Kultusministerien bis zu den Schulen herunter, in wieweit sie über Stundentafeln und den Umgang mit Religion und seinen Ersatzfächern umgehen.

Für das hier konkrete Problem, der Entscheidung einer einzelnen Lehrkraft Hausaufgaben als zeitlichen Belastungsausgleich anstelle des nachmittäglichen Religionsunterrichts zu geben, lassen sich keine Aussagen aus dem Urteil ableiten.

Man mache sich aber die Logik des Vorredners bewusst: Jede Woche anstatt des Religionsunterrichts Zusatzhausaufgaben zu erteilen wird als eine stundentafelrelevanter Zeitausgleich zum Religionsunterricht betrachtet.
Auch wenn man diese Sicht nicht teilt, sollte man verstehen, dass dies im weiteren Sinn so aufgefasst wird.
Und dann haben wir nicht nur die Problematik, welche die Wahlfreiheit zur Teilnahme am Religionsunterricht berührt, sondern eine maßlose(!) Kompetenzüberschreitung der Lehrkraft vorliegen.

Ich bin ganz klar der Meinung, dass hier der Sinn von Hausaufgaben durch die Lehrerin unterminiert wird und allein deshalb, unabhängig vom Fach Religion, die Vorgehensweise mit zeitausgleichenden Hausaufgaben rechtlich nicht statthaft ist.


@wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kaejuu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.06.2015 15:41:38 geändert: 19.06.2015 16:21:53

Du schreibst:

"Beim lesen des vorgehenden Eintrags, mache man sich bitte bewusst, dass sich kaejuu zunächst nur für diesen Foreneintrag angemeldet hat."

Warum ist das für die Diskussion relevant?

Du schreibst weiter:
"Für das hier konkrete Problem, der Entscheidung einer einzelnen Lehrkraft..."

Woher weißt du, dass es sich um die Entscheidung einer einzelnen Lehrkraft handelt. Ich hatte tanteerna eher so verstanden, dass es sich um eine schulweite Regelung handelt. Sie schrieb, dass es unabhängig von der Art des Nachmittagsunterrichts keine Hausaufgaben gäbe. Das kann ihr persönliches Prinzip, oder die Vorgabe der Schulleitung sein. Was wäre, wenn es letzteres wäre? (So hatte ich das verstanden.)



Genau...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.06.2015 16:37:21 geändert: 19.06.2015 16:53:40

Ich bin ganz klar der Meinung, dass hier der Sinn von Hausaufgaben durch die Lehrerin unterminiert wird

Dieser Meinung bin ich auch, wie ich schon auf Seite 7 ausführlich geschrieben habe. Auch blendwerk hat sich ähnlich geäußert. (Leider gingen die Beiträge unter, weil plötzlich sehr peripher diskutiert wurde.)

Sinn von Hausaufgaben aus dem Schulgesetz von Ba-Wü:

§ 10
Hausaufgaben

(1) Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich.

(2) Die Hausaufgaben müssen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und sind so zu stellen, daß sie der Schüler ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit erledigen kann.


Damit hätte man sich die ganze Diskussion sparen können, denn indem man einem Teil von Schülern Hausaufgaben gibt und den anderen nicht, nimmt man in diesem Fall den Religionsschülern die Chance, den Stoff sinnvoll zu vertiefen. Aus den Regelungen geht auch hervor, dass Hausaufgaben für alle gedacht sind und nicht nur für ein paar.

@ kaejuu: Versuche einmal deine Sichtweise zu ändern: Hausaufgaben als Chance, Lernstoff zu vertiefen, wie es auch im obigen Erlass gedacht ist. Ich sehe da vom Lernen her die Religionsschüler im Nachteil.


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.06.2015 20:32:57

da gebe ich dir recht!
Und damit zurück zur Ausgangsfrage:
Der Vater beschwert sich, weil sein Kind Hausaufgaben machen muss, die Religionsschüler nicht.
Er übersieht: Die Hausaufgaben sind grundsätzlich Pflicht und sollen den Schülern helfen.
Diskriminiert werden in diesem Fall also höchstens die Religionsschüler, denen zusätzliche Übungsmöglichkeiten aus schulrechtlichen Gründen genommen werden.
Und damit löst sich meines Erachtens die ganze Diskussion von der Aufgangsfrage in Luft auf.
Rebellisch werden könnten höchstens die Eltern der "Religionsschüler", nicht dieser profilneurotisch geprägte Vater.
Adele
rfalio


@rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.06.2015 23:58:04

Es ist doch entlarvend, dass du als Religionslehrer so argumentierst, rfalio!

Der Vater würde sich doch nicht beschweren, wenn es erkennbar ist, dass durch die Zusatzübung ein Vorteil entstünde.

Der Vater nimmt hier nur wahr, dass eine Beschäftigungstherapie zum Ausgleich stattfindet. Ich stelle jetzt mal die Vermutung an, dass die Aufgaben auch so angelegt sind, dass mehr Arbeitszeit und weniger Vorsprung durch Zusatzübung erreicht wird / erreicht werden soll!

Und hier müssten sich eigentlich nicht nur der betroffene Vater, sondern alle Eltern beschweren, dass der Sinn und Zweck der Hausaufgaben unterlaufen wird.


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