Vertrauen wir darauf!
In Ö gibt kann die Schulpflicht auch auch durch gleichwertigem Unterricht (Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht; häuslichen Unterricht; Privatschule, die keiner gesetzlich geregelten Schulart entspricht; im Ausland gelegene Schule) erfüllt werden, sofern die Teilnahme der örtlich zuständigen Bildungsdirektion gemeldet worden ist und die Gleichwertigkeit von dieser festgestellt wurde. Der Lernerfolg muss durch eine entsprechende Prüfung nachgewiesen werden.