"Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sind zulässig, wenn Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Zu beachten ist, dass in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden dürfen. Für die Benutzung von Taxis gilt diese Regelung ebenfalls."
Die / Der Nächste kennt die entsprechenden Bestimmungen bezüglich MNS und Auto für Deutschland oder die Schweiz.