in RLP kann ein Schüler aus besonderen Gründen versetzt werden, obwohl er nach Versetzungsordnung nicht versetzt wäre. Dies wird auch im Zeugnis vermerkt (versetzt nach ..) natürlich ohne Angabe des konkreten Grundes.
Wenn der Schüler am Ende der Klasse 10 nach Maßgabe der Versetzungsordnung RS seinen Abschluss nicht erreicht, hat er keinen RS Abschluss und kann die 10 auch nicht wiederholen. Aber er könnte mit seinen Noten die Abschlussverordnungen der HS erfüllen (z. b. weil Englisch in der HS als Nebenfach gilt) und damit einen HS Abschluss bekommen.