Es zeigt sich immer wieder, dass zentrale (= bundesweite)
Tests noch lange nicht bedeuten, dass sie auch gleich
gehandhabt werden. Wir müssen z.B. eigentlich dreimal
Bericht erstatten: 1. an die Fachkonferenz (mündlich), um
daraus Konsequenzen für den Unterricht zu ziehen - das sehen
wir eher locker; 2. einen Kurzbericht für die Schulkonferenz
- ist nicht so dramatisch, da knapp; 3. einen ausführlichen
Bericht- und den meinte ich. Wir bekommen Vorgaben von
unserer Dezernentin, die haben es in sich:
Für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sind
formal anzuführen
1. Die vom Ministerium übermittelten Ergebnisse
2. Die Auswertungen der Ergebnisse.
Inhaltlich müssen die Auswertungen folgende Aspekte
enthalten:
1. Die Auswertung der Ergebnisse durch den
unterrichtenden Fachlehrer der Lerngruppe
2. Die Auswertung der Ergebnisse durch die Fachlehrer
der Jahrgangsstufe 8
3. Die Auswertung und Analyse der Ergebnisse durch die
Fachkonferenz
4. Der Vergleich der Schülerinnen und Schuler einer
Lerngruppe
5. Der Vergleich der Lerngruppen untereinander
6. Die Stärkenanalyse (Was konnten die Schüler/Innen
gut?)
7. Die Schwächenanalyse (Wo liegen
Entwicklungsbedarfe?)
8. Rückschlüsse auf den erteilten Unterricht
9. Konsequenzen für die Weiterarbeit der innerhalb der
getesteten Lerngruppen
10. Konsequenzen für die Jahrgangstufen 5-7 (evt.)
11. Entwicklung von neuen Unterrichtselementen
12. Änderungen im Hinblick auf das Schulprogramm
Das ergibt einen mehrseitigen Bericht, an dem jeder FL
stundenlang sitzt - man hat ja sonst nichts zu tun!
Und was die Nicht-Bewertung angeht - okay, bepunkten bzw.
benoten dürfen wir nicht (mehr), aber wir sollen die
Ergebnisse der VERA8 heranziehen, wenn ein Schüler zwischen
zwei Noten steht. Wie, das bleibt uns überlassen - aber in
NRW zählen die Lernstandserhebungen eben doch irgendwie.