das Nölen ihrer Kinder wegen fehlender Süßigkeiten höher einschätzten als die Inkaufnahme des Todesrisikos eines oder mehrerer Teilnehmer am Zuckerfest - da sind auch Opas und Omas dabei - Sie sollten bestraft werden, wenn schon wie in unserer Stadt wegen zu geringen Abstandes auf dem Wochenmarkt das Ordnungsamt Bußgelder verlangen
Sowas kann man als versuchten fahrlässigen Totschlag sehen, es ist mindestens aber fahrlässige Körperverletzung und strafbar!