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Forum: ""Caritas" oder "harter Hund"?"
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 | kaputt? |  | von: missmarpel93

erstellt: 14.07.2013 07:45:05 geändert: 14.07.2013 07:51:11 |
Warum ist ein Thema, das zugegebnermaßen emotional diskutiert wird, kaputt? Warum sind nur konsensgeführte Diskussionen zielführend und statthaft?
Hier werden doch gar keine personen angegriffen sondern lediglich Meinungsäußerungen mit allen rhetorischen Mitteln angegangen. Klar wird auf Standpunkte "geschossen", klar gibt es "Breitseiten", natürlich kommt es auch zu "Kolateralschäden"; es ist halt wie im wirklichen leben und nicht wie im Spezialbiotop Schule. Das harmoniesüchtige Rumgeeiere, das Führen eines Stoßes von "hinten durch die Brust ins Auge", diese Kämpfe ohne "offenes Visier" gehen mir gehörig auf den S...
Wie verkrampft bzw. wie lange muss man schon lehrkraft sein, dass man eine soch kontroverse Diskussionsführung nicht mehr erträgt?
Hier geht es nämlich um die tatsache, dass sich die Bedingungen unter denen wir unterrichten sollen, gravierend zu unseren Lasten verändern sollen. Im gegensatz zu den Förderschulen in ihrer derzeitigen Verfasstheit müssen Regelschulen nämlich festgeschriebene (Bildungs-)Ziele erreichen. Maßgeblich ist also nicht der Kompetenzzuwachs, des einzelnen, individuell geförderten Kindes sondern das Erreichen der Kompetenzvorgaben mit dem durchschnitt der Gruppe.
Daran soll sich ja auch nichts ändern, oder hat schon einer von seiner obersten Schulbehörde zum Thema leistungsdifferenter Aufgabenbewertung und Leistungsmessung gehört? Wir sollen zwar individuell uns adressatengerecht fördern, aber anders als an Förderschulen üblich, am Ende eines Unterichtsabschnittes alle über einen "Kamm scheren". Im besten Fall gibt es einen nachteilsausgleich, der in einer längeren Bearbeitungszeit der gleichen Aufgabenstellungen wie für den Rest der Lerngruppe besteht.
Wenn also jemand meine Befähigung als Lehrkraft, die sich ja auch auf mehr Aufgabenfelder als Unterrichten und Fördern bezieht, meint in Frage stellen zu dürfen, obwohl er mich in meinem schulischen Tun noch niemals erlebt hat, der bekommt verbal eines auf die Finger.
Zum eigentlichen Eingangspost habe ich mich ja bereits mehrfach geäußert, also kann ich nichts beschädigt haben. Und Tenor dieser Diskussion ist doch, dass den suS nicht damit gedient ist, dass ihre leistungen beschönigt werden - auch wenn das den negativen Effekt mit sich bringt, nicht versetzt zu werden oder keinen Schulabschluss zu erhalten.
Schule muss sich die Zielvorgaben von ausbildenden Betrieben nicht zu eigen machen, aber ob die eigenen Leistungsstandards erreicht werden oder nicht, das sollte sie im Rahmen von zeugniskonferenzen schon noch festlegen dürfen. Dass dabei die Zielvorstellungen von Klassenleitungen und Fachlehrkräften nicht gleich sind, das ist tägliches geschäft. Strittige Entscheidungen werden dann eben mit der Mehrheit der Konferenzmitglieder entschieden - und gut ist. |
 | Quark |  | von: missmarpel93

erstellt: 14.07.2013 10:32:38 |
Die leistungsmessung und -bewertung erfolgt nach Vorgaben, die einheitlich von den Fachkonferenzen festgelegt werden müssen. Dem Einzelnen obliegt die Umsetzung dieser Kriterien bei der Notenvergabe. Zwar ermöglichen die festsetzungen dem Einzelnen einen gewissen Spielraum, aber wer sich einmal die Verstezungsbestimmungen der APO-SI für NRW ansieht, der wird ganz schnell feststellen, dass die Handlungsspielräume begrenzt sind. So dürfen an Gesamtschulen die Noten für die ZP-Fächer nicht durch Nachprüfungen geändert werden, wenn sich daraus andere Berechtigungen (Abschlüsse) ergebn würden. Ebenso dürfen Fächer, die für einen Ausgleich herangezogen werden sollen, nicht zu Nachprüfungen zugelasen werden. So können Nachprüfungen allenfalls in der Fächergruppe II ("Nebenfächer") erfolgen. Nachprüfungen führen allenfalls zu einer Verbesserung um eine volle Note.
Wenn im Rahmen dieser Vorschriften der reli-Kollege oder der Sportkollege seine Note von 5+ auf 4- ändert, so what.
Lieber so als durch eine Nachprüfung zu Begin des folgenden Schuljahres, die einem Schüler, der bereits einen Ausbildungsvertrag in der tasche hat, den zeitnahen Einstieg ins Berufsleben erschwert oder unmöglich macht. (In NRW beginnt das Ausbildungsjahr am 01.08. und die Nachprüfungen liegen zwischen dem 02. und 04.09. in diesem Jahr) |
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