Glücklicherweise nicht.
Hier wurd nur ein Mal eine Fensterscheibe eingeschlagen, um ins Innere der Wohnung zu gelangen. Das war aber der Eigentümer selbst, nachdem eine ehemalige Mieterin über Nacht "getürmt" ist und auch die Wohnungsschlüssel mitgenommen hat (nachdem sie immerhin 1 von 12 Monatsmieten geleistet hat). Das Gericht gab nach einer Begehung, dem Vermieter in allen Punkten Recht. Nun ja...
Edit: Nein. Kein Zeuge. Nur mal Zuschauer als Schüler, weil unser WiPo-Lehrer mal wollte, dass wir an einer Verhandlung teilnehmen, um sowas mal gesehen zu haben.
Der/die/das Nächste hat heute Käse gegessen.