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Forum: "Erdtanz / Indianertänze im Wendland??"

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@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2012 03:46:26

nutzlos deswegen, weil über inzwischen mehrere Seiten nur 2 Argumente (immer wieder anders verpackt, mit einigen Seitenhieben drumherum)kommen:
Einerseits gebe ich hier keine Auskunft über das Thema, denn es könnte missverstanden werden
Andrerseits : Ihr habt ja keine Ahnung und wenn ihr euch woanders informiert, ist es falsch.
Und da ist jede Diskussion fruchtlos, wenn ein Part die Spielregeln nicht einhält.
Nur das war gemeint. Nutzlos also wegen der Form!
rfalio


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2012 12:48:28

Mir geht´s wie rfalio es zusammenfasst:

Es wird um Informationen gebeten, aber man bekommt keine.

Statt dessen viele Vorwürfe,
die ganze Welt ist schlecht, weil sie die eigenen Bedürfnisse nicht anerkennen will.

Heimlichtuereien geben Raum für Mutmaßungen.
Das ist sicher nicht fair, aber dennoch häufig die Folge.
Das Bewusstsein darum sollte einen anleiten, die Sache an sich in der Öffentlichkeit darzustellen, wenn man Verständis erwartet.

Dass in einem Forum gefragt wird,
derjenige, der sich auskennt, aber zusätzlich eine persönliche Nachricht erhalten möchte,
spricht gegen den Sinn eines Forums und der Idee der Seite.

Zudem wird erwartet, dass man
a) Interesse zeigt, indem man das Forum liest
b) sich über das Gelesene Gedanken macht
c) Interesse zeigt, indem man hier im Forum schreibt und nachfragt, womöglich, weil man Wege aufzeigen möchte oder Verhaltensweisen erkären möchte, auch wenn viele Informationen fehlen,

Zusätzlich soll man dann auch noch eine persönliche Nachricht schreiben...

... und am Ende steht zu befürchten, dass man doch wieder beschimpft wird oder immer noch keine Informationen erhält.

Ich find´s schade.

Es wäre so einfach gewesen.

Sollten mich je Erdentanz-Schulfrei-Anfragen erreichen, bin ich durch dieses Forum und den Umgang mit Informationen vorgeprägt ...

...und werde womöglich doppelt und dreifach nachfragen und die im Gesetz verlangte Bescheinung einfordern müssen, um die notwendigen Informationen zu bekommen.

Palim


Schauen wir doch mal in die Schulordnung (RLP)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2012 14:17:43

Da heißt es:
§ 23 Schulordung für die öffentlichen Grundschulen:
(1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.

Wenn aber der Erdtanz laut Aussage von nishabda für ihn nichts mit Glauben zu tun hat, dann kann keine Beurlaubung aus religiösen Gründen greifen. In allen anderen Fällen kann die Schule Beurlaubung gewähren, aber sie muss es nicht! Und da finde ich es durchaus verständlich, dass die SL die gewünschte Beurlaubung durch die Rechtsexperten im Schulamt überprüfen lässt und das wären dann auch die Ansprechpartner.

Und auch wenn man persönlich schlechte Erfahrungen gemacht hat, kann und darf man diese nicht einfach generalisieren.
Ich habe in Schulen auch schon sehr viele kind- und jugendgerechte Gottesdienste erlebt. Und manche Glaubensweisheiten oder Normen sind nicht einfach zu verstehen. Aber kann man sie dewegen einfach verteufeln?


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von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2012 17:07:18

@ Palim: Ich denke, das Problem ist, dass nicht um Informationen gebeten wurde, sondern von Anfang an negativ gefärbte Skepsis (Ablehnung?) deutlich zu erkennen war.
Seien wir doch mal ehrlich, in so einem Zusammenhang wird niemand offen Informationen weitergeben wollen.

Warum es so schwierig sein sollte, eine PN/Mail zu schreiben, wenn man tatsächlich an Informationen interessiert ist, leuchtet mir auch nicht ein. Aber gut, man muss nicht alles verstehen

Schade ist allerdings, dass die gesamte Diskussion mittlerweile in einen absolut unvernünftigen Schlagabtausch zwischen einzelnen Personen abgerutscht ist, von der niemand etwas hat.
An der Stelle passt das Zitat von Unverzagte wirklich sehr gut!


Nachtrag zu den Hinweisen aufs Gesetz:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2012 17:14:43

Bei uns an der Schule (Hessen) ist es nicht unüblich, dass Schüler in der letzten Schulwoche beurlaubt werden, weil die Familien früher in Urlaub / in die alte Heimat fliegen.
Wenn aus diesem, absolut nicht religiösen, Grund beurlaubt werden kann, sollte es doch auch möglich sein, einem Kind die Teilnahme an einer Veranstaltung zu ermöglichen, bei der nicht ganz klar ist, ob sie nun religiös veranlasst ist oder nicht.

Und bevor nun der Hinweis kommt, dass der Charakter des Erdtanzes die Kinder gefährden könnte (was auf Grund der fehlenden Informationen weder bestätigt noch widerlegt ist):
Sollte eine Lehrkraft bzw. die Schulleitung eine Kindeswohlgefährdung sehen bzw. vermuten, gehört dies generell umfassend aufgeklärt. Einzelne Fehltage und Diskussionen über Beurlaubungen sind dann aber wohl das geringste Problem.


@evahuebnerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2012 17:21:43 geändert: 23.07.2012 19:47:17

Beurlaubung:
Bei uns an der Schule (Hessen) ist es nicht unüblich, dass Schüler in der letzten Schulwoche beurlaubt werden, weil die Familien früher in Urlaub / in die alte Heimat fliegen.

Das mag eure Schule so handhaben, aber es ist absolut verboten - in jedem Bundesland! Es gibt sogar Bundesländer, die in den Tagen vor Ferienbeginn Kontrollen auf den Flughäfen machen.

Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz: (Du kommst ja aus Hessen)
Regelung zur Beurlaubung im Anschluss an Ferien
Die Herbstferien nahen – und mit Ihnen die häufig gestellte Frage, in welchen Fällen eine darüber hinaus gehende Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern möglich ist. Geregelt wird dies in § 69 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes. Einen entsprechenden Antrag müssen die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler schriftlich stellen. Da es sich bei der Beurlaubung um eine Ausnahme von der Schulpflicht handelt, müssen die Anträge entsprechend begründet sein. Normalerweise ist für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu zwei Tagen die jeweilige Klassenlehrerin oder der jeweilige Klassenlehrer zuständig. Das gilt aber nicht, wenn es sich um eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien handelt. Hier muss die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören unter anderem familiäre Anlässe wie Hochzeiten oder Todesfälle sowie die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen oder besonderen Veranstaltungen. Nicht anerkannt als besonderer Grund für die Beurlaubung ist der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife des Urlaubsveranstalters nutzen zu können oder den Verkehrsstaus zu entgehen.



Nicht umsonst sterben kurz vor und nach den Ferien immer besonders viele Großmütter in Anatolien...

Laut Profil bist du Referendarin - dann solltest du dir diesen § gut für die Prüfung merken - dein SL liegt da leider völlig falsch.

Nun zum Forum:

Die Initiatorin dieses Threads hat erst einmal ganz neutral nach Infos gefragt, die sie selber nicht finden konnte, weil sie entscheiden musste, ob sie die Beurlaubung genehmigen kann:

Zitate aus der 1. Seite:
Es würde mich sehr interessieren, ob es sich um irgendeine Sektenveranstaltung handelt oder ein reines Freizeitvergnügen.
Vielleicht weiß jemand von euch was darüber und berichtet hier?
Allerdings weiß ich absolut nicht, was ich davon halten soll... und eure Meinungen würden mich sehr interessieren!
Auf jeden Fall werde ich mir diese Eltern mal zu einem persönlichen Gespräch bestellen.

Wie kann ich diese Veranstaltungen eigentlich einordnen?


Die Verwunderung, das Nicht-Wissen, die Spaßantworten folgten erst später, nachdem es auch anderen Usern nicht gelungen war, gute Infos zu bekommen.

Es wurde schon mehrfach zusammengefasst:

Entweder, wir werden aufgeklärt und es gibt Informationen

oder

Wir werden nicht aufgeklärt, und dann muss man eben auch mal falsche Vermutungen und Wertungen aushalten.

Es kann doch nicht sein, dass hier nun jeder einzeln per PN Infos einholen muss. Dafür ist eine Plattform wie diese wirklich der falsche Platz, wie palim schon schrieb.


Nicht nur in RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.07.2012 18:18:10

ist eine Beurlaubung, die die Ferien verlängert verboten.
Ich kenne Ausnahmen für wie es früher hieß Gastarbeiter nur aus der Zeit, in der sie ihren Jahresurlaub aufsparten und nur alle paar Jahre in die Heimat fuhren oder weil ihr Arbeitgeber eine bestimmte Urlaubszeit vorgab. Und nicht wie heute ein paar Eltern gerne hätten jedes Jahr.

Die Foren bei 4t sind als Austausch gedacht. Entweder ich schreibe da etwas rein, was ich allen mitteile oder nicht. Warum soll eigentlich jeder, der nähere Infos erhalten möchte eine pn schreiben? Das war und ist nicht Sinn solcher Foren. Das mache ich nur, wenn es um sehr persönliche Inhalte geht, obwohl ich weiß, dass es hier durchaus Mitleser und -schreiber gibt, die mich auch im wirklichen Leben kennen.


rfalio, 22.07.2012 22:09:25neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nishabda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2012 00:22:05 geändert: 24.07.2012 00:30:14

Nur ganz kurz, denn es ist früh am Tag:

Es GIBT Religionen, die ohne Glaubensgebäude auskommen.
ZEN (-Buddhismus)(ist nämlich kein -ismus) ist eine davon.
Viele religiöse Menschen heute kommen ohne "Glauben" aus!
Das können sich christlich geprägte Mitteleuropäer halt nicht vorstellen.
Nicht alle ungläubig religiösen nennen sich religiös.

Zu meinen Rundumschlägen auf die etablierten Religionen reicht ein Verweis auf die Religions- und Kulturgeschichte der letzten 2000Jahre.

Hast Du meinen Beitrag vor Deinem GANZ und AUFMERKSAM gelesen?

http://www.jesuswahn.de/

1x editiert: Link.


unverzagte 22.07.2012 23:21:23neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nishabda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2012 00:28:46

Nur ganz kurz, denn es ist früh am Tag:

"
warum sollte eine gotteslästerung die erste wohltat sein?"

Ich geh davon aus, dass G.B.Shaw den Begriff nicht ganz so eng im ursprünglichen Wortsinn nahm.

"
du schreibst, dass du nicht an eine religion glaubst und ein paar zeilen später lese ich, dass du religion UND spiritualität mit respektvoller achtung zu deinem dasein in einer zeile relativierst.

Sie den vorigen Beitrag.

"
oder hab ich dich missverstanden?
"
Ich denke schon.
SO leicht geht das!
(Das is jetzt nix gegen Dich sondern nur ein Beispiel, wie schnell eigene Vorstellungen ein Bild verfälschen können!)


rfalio 23.07.2012 03:46:26neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nishabda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.07.2012 00:44:57

MOMENT MAL!

veneziaa v. 17.06.2006 13:52:35
Anfangsbeitrag.

veneziaa v. 17.06.2006 18:12:06

Das Kind, für das um Urlaub gebeten wurde, ist im 5. Schuljahr, die Schwester noch in der Grundschule. Anhand der Schülerakte konnte ich sehen, dass die Familie jedes Jahr an diesen Zeremonien teilnimmt.

Sollte die Schule die Freistellung gewähren und es fördern, dass KINDER zu so etwas mitgeschleppt werden?

Auf jeden Fall werde ich mir diese Eltern mal zu einem persönlichen Gespräch bestellen.

Wie kann ich diese Veranstaltungen eigentlich einordnen?


Ganz offensichtlich wurde niemand persönlich einbestellt.

Ich kenne die Eltern. Die verstecken sich nicht! Auch nicht vor Schulleitern!

Ich empfehle unbedingt die Lektüre ab Seite 5 dieses Thread, die Beiträge aus 2008, vier Jahre später habe ich mich eingeklinkt.

Unter diesen Umständen ist das öffentliche Verbreiten einer spirituellen Praxis, die schon bei völliger NICHTKENNTNIS auf Ablehnung stösst, einem Ruf-Selbstmord vergleichbar.

ALLE, die "dem Erdtanz frönen" (Ausdruck von "veneziaa") sind gerne bereit, persönlich Auskunft zu geben. Warum NUR persönlich habe ich schon ausführlich erklärt, man muss halt nur ein bisschen mehr lesen als den ersten und letzten Absatz.


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