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Forum: "Hospitation von Eltern im Unterricht?!"

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Hospitation von Eltern im Unterricht?!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 18:49:50

Heute hatte ich die "schöne" Aufgabe, ein Elterngespräch einer Kollegin zu moderieren. Es verlief sehr unerfreulich, obwohl sich meine Kollegin sehr professionell und souverän verhalten hat.

Die Mutter suchte offensichtlich "Futter" für Konflikte und wollte nicht nur mit der Kollegin, sondern gleich mit der ganzen Schule "abrechnen".

Eigentlich ging es aber darum, dass die Mutter als "Lesemutter" ehrenamtlich in der Klasse tätig war. Sie hat die in dieser Rolle erworbenen Informationen über den Leistungsstand von Kindern genutzt, um sich im Gespräch mit anderen Eltern wichtig zu machen. Dabei trug sie Informationen über einzelne Kinder nach außen - und das, obwohl alle "Lesemütter" vorab von der Kollegin zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Eine Mutter beschwerte sich bei der Klassenlehrerin, dass öffentlich über die mangelnden Leseleistungen ihres Kindes getratscht wurde.

Meine Kollegin teilte ihr nun heute freundlich, aber bestimmt mit, dass sie aufgrund der aufgetretenen Probleme bis auf weiteres nicht mehr mit "Lesemüttern" arbeiten möchte. Es ging dabei nicht um eine Schuldzuweisung. Meine Kollegin war sachlich und dankte der Mutter ausdrücklich für die von ihr geleistete Unterstützung.

Die Mutter gab den Vorfall durchaus zu, äußerte dann aber, sie wolle sich nicht über so einen "Dreck" unterhalten und unter diesen Umständen sowieso nicht mehr in der Klasse mithelfen. Ohnehin sei sie nur gekommen, um ein Auge auf die Klasse zu werfen und zu kontrollieren, was die Lehrerin da so alles verzapfe.

Nun würde sie eben häufiger zur Hospitation kommen, um den Unterricht zu überwachen. Das sei ja ihr gutes Recht als Mutter. Die Äußerung war ganz offensichtlich eine Kriegserklärung an meine Kollegin und verfehlte ihre Wirkung auch nicht.

Wir haben der Mutter nur ganz ruhig erklärt, dass sie sich gerne einmal zur Hospitation anmelden könne. Meine Kollegin bekommt aber schon Atemnot bei der Vorstellung, dass diese Mutter nun häufiger im Unterricht aufkreuzen könnte.

Wir sind ja nicht gegen Transparenz und haben auch nichts gegen Eltern, die am Unterricht teilnehmen möchten, aber diese Mutter will ganz offensichtlich nur Streit. (Originalzitat: "Ich streite gerne!")Es kann ja wohl nicht sein, dass hier eine Mutter "Hobby-Schulaufsicht" spielen darf.

Deshalb meine Frage:
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das Ganze eigentlich? Ist irgendwo geregelt, wie oft und zu welchem Zweck Eltern im Unterricht hospitieren dürfen? Welche Grenzen gibt es da? Welche "Spielregeln" darf die Schule setzen? Wie handhabt ihr das an euren Schulen?

Über eure Hinweise und Tipps freut sich
Leva


soweit ich weißneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 18:58:53

gibt es zumindest in rp im schulrecht eine aussage dazu. da dort aber auf jeden fall auch die verschwiegenheitspflicht verankert ist, hat die betroffene mutter durch ihr verhalten dieses recht vertan. ich würde von den gesprächen eine aktennotiz machen [ auch von den beschwerden anderer eltern) und die mutter darauf hinweisen.außerdem gilt beu uns auch, dass eltern die regelmäßig in den unterricht kommen, also auch lesmütter, nur dann kommem dürfen, wenn es kein elternteil aus der klasse gibt, das der anwesenheit widerspricht.


Schulordnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 19:03:21 geändert: 29.11.2006 19:04:38

in Thüringen: "(6) Eltern können mit Zustimmung des jeweiligen Lehrers den Unterricht ihres Kindes besuchen, soweit dadurch der geordnete Unterrichtsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigt wird."
Vielleicht enthält eure Schulordnung auch so einen Passus, steht unter Mitwirkung der Eltern oder so ähnlich. In deinem Fall würde die Lehrerin sicher nicht zustimmen, oder??


Für Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 19:06:54 geändert: 29.11.2006 19:17:55

http://www.4teachers.de/url/596

Und noch ein Link:
http://www.4teachers.de/url/597

Für Schleswig-Holstein bin ich leider noch nicht fündig geworden


auch.....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 19:09:01 geändert: 29.11.2006 19:12:58

bei uns in österreich haben eltern nicht das recht einfach zu hospitieren, sondern brauchen vorher die zustimmung des lehres..........

(klexels zweiten link finde ich sehr gut und kann dem nur zustimmen! gerade im fall dieser mutter wären eventuell persönlichkeitsrechte anderer schüler nicht genügend geschützt...........)


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 19:13:24

Danke für eure schnelle Antwort. Das hilft mir schon erstmal weiter und zeigt mir, dass ich nicht total abwegig denke.

Vielleicht weiß ja auch noch jemand etwas über die Rechtslage in Schleswig-Holstein???

Leva


Eine Mutter,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrisch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 19:20:06

die "aus der Klasse plaudert", sich nicht an die Pflicht zur Verschwiegenheit hält/ halten will stört zumindest den Schulfrieden. Vor 2 Jahren hatte ich ebenfalls eine solche. Der Schulleiter erteilte ihr (auch wegen anderer vorkommnisse) Hausverbot.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 19:40:46

In meinen Augen hat die Mutter schon ihr "Recht" verwirkt, am Unterricht, wenn das auch grundsätzlich mit dem Einverständnis der Klassenlehrerin möglich wäre, teilzunehmen, verwirkt.
Wenn sie als "Lesemutter" schulinterne Dinge nach außen trägt, wird sie es genauso mit Dingen, die sie im Unterricht sieht, machen. Ich meine z.B. Beobachtung von Schülern (Leistungsverhalten, Auffälligkeiten usw.). Deswegen würde ich das dort grundsätzlich nicht zulassen, da man ja nicht sicher sein kann, dass sie Dinge über das Verhalten anderer Mitschüler im Unterricht nach außen trägt.
Ich glaube, da sind die Konflikte durch andere Eltern vorprogrammiert, denn das möchte sicher keiner.


Einverständnis der anderen Elternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dandan Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 20:07:55

Wenn es bei uns an der Schule (SzE, Bayern) zu solchen Anfragen
kommt, argumentiert mein Schulleiter immer damit, dass die
Eltern aller (!) anderen Kinder damit einverstanden (schriftliche
Einwilligung) sein müssen, da deren Persönlichkeitsrechte
berührt werden. Dies führe zu einem solchen Aufwand und störe
außerdem den Schulfrieden, dass es praktisch nicht machbar sei.

Ich finde, wenn die Mutter, die sich (hoffetlich schriftlich) zur
Verschwiegenheit verpflichtet hat, sich nicht an eine solche
Vereinbarung hält, kann ihr allein auf Grund dieser Tatsache das
Recht auf eine Hospitation verweigert werden. Und zwar mit dem
Hinweis, dass sie die Persönlichkeitsrechte von Schülern bereits
verletzt hat und die Schule ihre Schüler schützen muss.

Ich hoffe wirklich, ihr kommt drumrum!!

Gruß, dandan


darf ich dannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.11.2006 20:16:15

bei der Mutter zu Hause hospitieren?
So im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus wäre das doch durchaus anzudenken, oder?
Noch besser, ich mache ein Praktikum in der Wirtschaft und beobachte sie in ihrem Beruf ( ersatzweise ihren Mann).

Aber im Ernst: Das mit der Zustimmung aller Beteiligten ist gut, sollte auch für die gewünschte Beteiligung von Eltern an einer Konferenz geltend gemacht werden ( ausnahme, wenns nur um ihr eigenes Kind geht).
rfalio


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