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Forum: "Betrug in Latein-Klausur. Beweise?"

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in dubio pro reo...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gaenselilie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 17:17:16

So, wie ich es verstanden habe, hat er ganz eindeutig eine fremde Übersetzung abgeschrieben/ auswendig gelernt. Damit ist er doch erwischt worden?
Wenn ich meinem Dozenten eine Arbeit abliefere, in dem ich fünf Sätze aus einem Buch abgetippt habe, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen, kann ich sie ihm auch nicht als mein geistiges Eigentum verkaufen... Es wird ganz klar als Plagiat gehandhabt.
Das würde ich dem Schüler auch noch einmal ganz klar sagen.
Deshalb finde ich das für hinfällig:
Übrigens sage ich das meinen Schülern ganz klar: Wenn ihr mich täuscht und ich erwische euch, kriegt ihr ne 6 wegen Täuschungsversuchs. Wenn ihr euch NICHT erwischen lasst, hab ICh Pech gehabt (und der Schüler hat es verdient, eine vielleicht bessere Note zu bekommen!)
denn für mich ist er "überführt".
(Ich fand es als Schülerin übrigens ziemlich blöd, dass bei einer Kunstklausur mehrere Schüler tatsächlich wortwörtlich aus dem Kunstbuch abgeschrieben hatten und die Lehrerin nicht reagiert hatte - und ich hatte mich nicht getraut... )


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 17:22:14

interessante unterschiede:

Wenn ihr mich täuscht und ich erwische euch, kriegt ihr ne 6 wegen Täuschungsversuchs.

In Österreich dürfen "vorgetäuschte Leistungen" (so der Fachausdruck im SchUG für schwindeln und schummeln) nicht beurteilt werden, also der Schüler bekommt KEINE note auf diese Arbeit und muss sie wiederholen.


zweierlei Maßneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 17:28:19

...es ist schon erstaunlich, mit welchen dreisten Täuschungen viele Schüler bei etlichen Kolleginnen und Kollegen durchkommen.
Das werden Referate einfach so aus dem Internet ausgedruckt, Hausaufgaben sind mit einem Klick zu finden und Kollegen sind zu faul (oder zu dämlich) um darauf zu reagieren.
Ich behaupte einfach, dass es klar sein muss, wenn ein 3-seitiges Referat keinerlei Rechtschreib- oder Kommafehler aufweist und in Wortwahl nicht einer 8. Klasse angemessen ist, dann ist es geklaut.

Natürlich ist es ein Leichtes für die Schüler, wenn sie das Referat nicht vortragen, sondern nur in schriftlicher Form abgeben müssen, da die wildesten Plagiate abzuliefern. Nachfragen von Lehrerseite? Oft Fehlanzeige. "OOOch, das hatter doch sooo schön gemacht!"

Ärgerlich im Sinne von Gleichbehandlung ist es, wenn die Schüler aus der Parallelklasse sich richtig zur Decke strecken müssen für Referate, während die anderen die Einsen für's Drucken bekommen.


@veneziaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 17:46:09

Ich könnte hochgehen, wenn ich deinen Beitrag lese!!

1. Ist der Schüler des Betruges überführt, weil hier klar nachgewiesen werden kann, dass der Text nicht seine Übersetzung ist!

2. Seinen Schülern zu vermitteln: Ihr dürft alles machen nur ein was nicht - nämlich euch erwischen lassen ist das Gegenteil dessen was wir vermitteln wollen/sollen.

Ich versuche meine Schüler zu moralisch wertvollen Handeln zu erziehen. Und wünsche mir, sie dahin zu bringen so ehrlich zu werden, dass ich in einer Arbeit das Zimmer verlassen könnte und niemand betrügen würde - weil er nämlich seine Leistung ehrlich festgestellt bekommen möchte.
Ich bleibe natürlich trotzdem im Zimmer, um niemanden in Versuchung zu führen.

Ich plädiere hier nicht unbedingt für die Note 6 für diesen Schüler, sondern für eine Maßnahme aus der er einsieht, dass er vor allem sich selbst betrogen hat.
Wobei es ja lobenswert zu nennen ist, dass er sich im Vorfeld Gedanken macht, welche Texte drankommen könnten!


Danke, wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 18:32:22 geändert: 04.12.2006 18:57:11

dass du mir eine so anstrengende Tätigkeit widmest!!

Doch im Ernst: Das Problem lässt sich doch ganz leicht lösen: Der Schüler schreibt nochmal... Da kann er doch dann beweisen, dass er das Übersetzen beherrscht..


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 19:17:34 geändert: 04.12.2006 19:19:20

... ist das ganz einfach geregelt:

Ein reines Auswendiglernen kann nicht mit "ungenügend" bewertet werden, sondern muss als Reproduktionsleistung gewertet werden.

Stimmt die Klausur 1:1 mit einem Lehrtext überein, kann hier noch die Note "ausreichend" gegeben werden, keinesfalls aber ein "mangelhaft" oder ein "befriedigend".
Geht die Leistung des Schülers über die reine Reproduktion hinaus, so muss dies auch entsprechend gewertet werden.

Ich habe das bis jetzt wie folgt gehandhabt:
1. Kopie der korrigierten Schülerarbeit gemacht (für evtl. Widerspruch)
2. entsprechende Textstelle aus Lehrbuch kopiert und der Klausur beigefügt (am besten festtackern)
3. in Klausurkommentar entsprechend darauf verwiesen,
4. "ausreichend" benotet

Mehr ist da leider nicht zu machen, auch wenn es ärgerlich ist. Letztlich hat der Schüler während der Arbeit aber nicht im eigentlichen Sinn gefudelt.




Edit: Noch mal schreiben geht übrigens auch nicht.


@magistralatinaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magistrix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2006 18:01:09

Salve, schreib doch mal, wie die Sache ausgegángen ist, würd mich sehr interessieren, da wir mit diesem Problem ja wohl häufiger zu kämpfen haben. Die Alternative:
Gruß, magistrix


Muss hier auch noch mal postenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2006 18:13:20

Habe bei meiner letzten Lateinarbeit Klasse 9 zu Beginn der Stunde drei Schülern vorbereitete Spickzettel abgenommen, zwei vom Tisch, einen aus der Tasche, die "zufällig" so stand, dass man Deklinationsendungen lesen konnte.

Da hatten die Schüler Glück! Hätte ich die Zettel später gefunden, hätten sie laut Erlass wegen Täuschungsversuch eine Sechs bekommen.
Ich behalte die Zettel nun als mögliche Beweise, rechne sie aber nicht in die Note mit ein.

Ach ja: Alle drei haben ohne ihre Zettel eine Fünf geschrieben!


@ rhauda ... wenn ein material...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2006 19:59:23

aber wenn ein mehrseitiges referat keine rechtschreibfehler hat, kann es auch nicht aus dem internet sein...

miro


@mironeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christine_sk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2006 20:00:32

gröööööööööl


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