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Forum: "Texte aus dem Internet in Klausuren?"

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Texte aus dem Internet in Klausuren?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: montargis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2007 15:59:34

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob man Texte aus dem Internet in Klausuren verwenden darf (natürlich unter Angabe der Seite, auf der man sie gefunden hat). Konkret suchte ich einen Text für eine Nachschreibklausur in der 11 und bin im Internet auf zwei schöne Texte gestoßen; beide Forumseinträge, in denen die Betroffenen schildern, welche Probleme sie mit ihren Geschwistern haben.

Es gibt in den vielen Foren wahrscheinlich schon irgendwo eine Antwort auf meine Frage, aber ich habe sie leider nicht gefunden. Und da ich nicht genau wusste, in welchen Themenbereich meine Frage fällt, habe ich sie einfach bei dem Fach eingeordnet, das gerade konkret betroffen ist.

Für eine kurze Rückmeldung (oder für einen Verweis auf ein bereits bestehendes Forum, in dem meine Frage beantwortet wird) wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße, montargis


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von: frank11nr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2007 17:23:34

Hallo montargis.

Ich denke, da die Zitation kompletter Texte über ein einfaches Zitat hinausgeht, fiele das wohl unter "Plagiat", egal, ob mit oder ohne Quellenangabe.

Die einfachste Variante wäre m.E., die Forenbenutzer anzuschreiben, ob Du die Texte verwenden darfst. Am besten lässt Du Dir die Bestätigung als EMail schicken, damit Du die Erlaubnis notfalls belegen darfst.

Grüße,
Frank


So wie ich das sehe ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2007 20:13:53

kannst Du sogar im Abi Texte aus dem Internet benutzen, Du musst nur die Seite und den Download
zeitpunkt angeben, dann ist das ok!
gruß
m. gottheit


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von: frank11nr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.01.2007 21:00:38

Korrigiert mich ruhig, wenn ich falsch liege.
Bei 4teachers gab es letztens einen Beitrag "von höchster Stelle", dass wir hier auch unter Angabe der Quelle keine kompletten Zeitungsartikel bzw. ganz allgemein Texte von anderen Webseiten zitieren dürfen, weil das eben über ein normales Zitat hinausgeht. Statt dessen dürfen wir nur einen Link angeben.
Wo ist der Unterschied zu einer Verwendung von fremdem Material, das nicht ausdrücklich freigegeben wurde in Klassenarbeiten? Ich sehe ehrlich gesagt keinen.

Grüße,
Frank


aber soweit ich weiß...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: montargis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2007 15:30:15

... darf man doch auch Bilder aus dem Internet (mit Quellenangabe) im Unterricht einsetzen, aber nicht bei 4t einstellen, oder? Ich denke, dass das Einstellen bei 4t und die Verwendung im Unterricht zwei verschiedene Dinge sind. Vielleicht kann uns mal jemand aufklären, der sich besser auskennt...

Liebe Grüße, montargis


zum nachlesen:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2007 16:56:12

iRights.info: Urherberecht in der digitalen
Welt


http://irights.info/index.php?id=56

da steht schon einiges detailliert und sogar verständlich!


dafyline


@frank 11neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bumblebee79 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2007 20:07:57

hmm, ich glaube, vor allem im Fremdsprachenunterricht ist das doch ein bißchen was anderes. Da muss man doch Originaltexte verwenden - wie soll das denn gehen, wenn ich nicht Texte anderer verwende? Und es kann doch niemand im Ernst erwarten, dass ich für jeden Zeitungsartikel, den ich im Unterricht verwende, zuerst bei der Redaktion um Erlaubnis bitte, den verwenden zu dürfen? Dann könnten wir wohl kaum noch einen zeitgemäßen Fremdsprachenunterricht mit aktuellem Bezug durchführen...

@montargis:
Ich hab auch schon Internettexte in Klausuren verwendet, und da hat noch nie jemand was gesagt. Bei unseren offizielen Weiterbildungen in Russisch kriegen wir außerdem auch regelmäßig Internetmaterialien zur Verwendung im Unterricht... Ich seh deshalb das Problem nicht darin, dass es sich um Internettexte handelt, sondern vielmehr in der Art der Texte (Forenbeiträge) - entsprechen die denn den formalen Anforderungen an einen Klausurtext?

Liebe Grüße, bumblebee


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frank11nr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.01.2007 21:32:31 geändert: 16.01.2007 21:51:51

Die Frage war ja, was erlaubt ist und nicht, wie´s gemacht wird. Es sagt ja auch im Allgemeinen niemand was, wenn ein Lehrer einen DVD von zu Hause mitbringt und diesen vorführt, obwohl bei den meisten explizit eingeblendet wird, die Vorführung in Schulen und auf Schiffen (warum auch immer ausgerechnet Schiffe?!?) sei nicht erlaubt.

Zu den Originaltexten: Bei Latein dürfte "Der Urheber ist mehr als 70 Jahre tot" greifen. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass wir in Deutsch und englisch unsere Literatur, auch wenn es Teils nur 20- Seitige Bücher waren, kaufen mussten und keine Kopien erhielten, in Latein schon. Ob das aber am Urheberrecht lag, weiß ich nicht.

Ich würde mich freuen, wenn sich mal ein Redaktionsmitglied hier äußert. Ich such mal raus, wer letztens den "Keine kompletten Texte hier zitieren"- Beitrag eröffnet hat, falls ich ihn nochmal finde und schreib den Einsteller an.

Grüße,
Frank

EDITIERT: Oops, ich weiß ja, was Du unterrichtest, steht ja oben


@bumblebee79neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: montargis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2007 16:10:01

Ich kann Deine Bedenken hinsichtlich der Eignung der Texte verstehen. Vom Inhalt her ist der Text aber sogar schon fast literarisch, aber er enthält leider einige Rechtschreibfehler (passiert im Französischen relativ schnell, weil sich vieles gleich anhört, aber unterschiedlich schreibt...), die ich für eine Klausur natürlich ändern müsste (da kommt dann schon wieder die Urheberrechtsfrage ins Spiel...).

Toller nickname übrigens, bumblebee. Gefällt mir sehr gut.

Liebe Grüße, montargis


Texte von einer Web-Seiteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: berni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2007 09:01:42 geändert: 18.01.2007 09:04:48

"Seit der Änderung des Urhebergesetzes im September 2003 dürfen auch Werke geringen Umfangs und kleine Teile eines Werkes aus dem Internet kopiert werden, sofern sie zum eigenen Gebrauch im Unterricht verwendet werden sollen."
Quelle: http://www.4teachers.de/url/785

Dies gilt jedoch nur für den Schulgebrauch und nicht für eine Veröffentlichung im Internet (z.B. auf 4t).

LG
Berni


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