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Forum: "Landschulheim-Aufenthalt"

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Landschulheim-Aufenthaltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: igelchen07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 14:37:18

Hallo,

ich habe einmal eine allgemeine Frage bezüglich eines Landschulheim Aufenthaltes.

Eine 3. Klasse Grundschule soll zusammen mit einer 7. Klasse Hauptschule zu so einem Aufenthalt fahren.

Nun möchte ca. die Hälfte der Eltern ihre Kinder nicht mit schicken. Der Rektor meint aber es wäre Schulpflicht (da hat er ja recht) und alle müssen mit (da finde ich hat er nicht recht)!!!
In die die Schule bräuchten sie nicht zu kommen, aber es würde im Zeugnis vermekt werden --> das ist ja Erpressung.

Kann das ganze so ablaufen??? Wie ist soetwas geregelt??

Voraus vielen Dank für die Antworten.


Schullandheimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 14:47:08 geändert: 31.05.2007 15:22:28

Rückfrage:
- Warum weigern sich so viele Eltern? Ist der Gund nur, dass auch eine 7. Klasse mitfährt?
- Fragst du als besorgte Mutter oder als Lehrerin?

Normalerweise ist nie auszuschließen, dass in einem Schullandheim auch ältere Klassen gleichzeitig sind. Als ich mit meinem 4. Schuljahr fuhr, waren in den Schullandheimen immer ältere Klassen anderer Schulen.
Ich finde es sogar von Vorteil, wenn eine Klasse aus dem eigenen Haus mitfährt.
Die Klassen, denke ich, werden getrennte Programme machen.

An unserer Schule nehmen immer fast alle Kinder an den Schullandheimaufenthalten teil. Geht es einmal nicht - ich hatte manchmal Kinder, die aufgrund von befürchtetem Heimweh nicht mitgingen- dann besuchen diese den Unterricht in der Parallelklasse. Es besteht Schulpflicht. Wenn allerdings die Hälfte der Klasse nicht mitfährt, ist es ein organisatorisch sehr schwierig, diese Kinder alle in den Parallelklassen unterzubringen.

Es ist eine vertrakte Situation. Ist da auch nicht Panikmache unter den Eltern im Spiel?

Ich wünsche euch eine einvernehmliche Lösung.

Ein Schullandheimaufenthalt bedeutet immer ein zusätzliches Engagement des Lehrers. Der pädagogische Nutzen eines Schullandheimaufenthalts im 3. Schuljahr ist groß: Er fördert den Zusammenhalt der Klasse. Deshalb wird er dadurch, wenn die Hälfte nicht mitfährt, untergraben.


Re: Schullandheimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: igelchen07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 15:54:06

Hallo,

erstmal vielen Dank für die rasche Antwort.

Ich bin eine besorgte Mutter.

Ich denke aber nicht, daß das ganze eine Panik mache der Eltern ist...denn diese Haltung kam gestern Abend ganz sponntan auf...ohne Absprache.

Das Problem ist, daß eine 7. Klasse Hauptschule schon einen Sozialenbrennpunkt bildet und dazu kommt, dass die Klassenlehrerin kein Rückrat noch Durchsetzungsvermögen aufzeigt und in meinen Augen auch keinen Plan hat (schwer zu beschreiben aber sie ist einfach unmöglich....tut mir leid, daß ich das über eine Kollegin von dir sagen muß).

Denke mal es ist eher eine Frau die man als Freundin hat (sie ist schon herzensgut) aber als Lehrerin leider total ungeeignet

Da sind einfach sehr viele Dinge die zusammen kommen, deswegen wohl auch die vielen Bedenken.

Du hast recht was die Zusammengehörigkeit der Klasse angeht, die wird bestimmt durch so einen Aufenthalt gefördet. Die Klasse war ja auch schon in der 2. Klasse mit einer anderen Lehrerin dort und es hat allen viel Spaß bereitet.

Mein Sohn war da auch mit und ich habe auch noch eine Tochter in der 5. Klasse, die ach auf allen Fahrten dabei war.

Nicht, dass ich eine Übermutter wäre aber in diesem Fall habe ich ein ungutes Gefühl.

Mich hat einfach Interessiert wie Rechtslage hierzu ist. Denn ich wollte meinen Sohn in die Schule schicken --> aber wenn der Rektor dieses ablehnt und mit einem Vermerk droht!?

Ich erreiche Ihn leider heute Nachmittag nicht mehr um näheres zu erfahren.

Nochmals vielen Dank für deinen Eintrag, ich werde mir bestimmt noch Gedanken darüber machen...ob meine Zweifel nicht doch unberechtigt sind.

Liebe Grüße


Oh!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 16:00:02

Das Problem ist, daß eine 7. Klasse Hauptschule schon einen Sozialenbrennpunkt bildet


Diese Aussage ist ja ganz schön heftig. So nach dem Motto: Der Hauptschüler, ein potentieller ...

Klar, vor solchen Wesen muss man seine Kinder schon schützen, vor allem weil immer nur ein Lehrer (oder eine Lehrerin) mit den Kindern unterwegs wird und ja 10 Prozent Verlust sowieso kalkuliert sind .
Oder bist du die besorgte Mutter eines Siebtklässlers? Muss wohl so sein, denn nur so kannst du den Unterricht und die Erziehungsarbeit der Kollegin einschätzen.



RE: sthneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: igelchen07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 16:14:42

Hallo sth,

war vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt(!


Sorry


Ich versteh das Ganze nicht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 16:24:04

Also, erst einmal ist so eine Klassenfahrt eine Schulveranstaltung, die man nicht einfach ein paar Tage vorher absagen kann. Was passiert mit den Vorauszahlungen? Die Meinung des Schulleiters, die Kinder einfach zu Hause zu lassen und das Ganze dann im Zeugnis zu vermerken, ist schlichtweg Unfug. Die Kinder sind schulpflichtig und wenn sie nicht mit zur Klassenfahrt fahren, müssen sie am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen!
Gründe, nicht an einer Klassenfahrt teilzunehmen, sind z.B. Krankheit, finanzielle Probleme (die sich auch, wenn man sich rechtzeitig kümmert, lösen lassen) und Ausschluss aus pädagogischen Gründen. Dass eine andere Klasse mitfährt, deren soziales Milieu einem nicht passt, ist überhaupt kein Grund, der akzeptabel wäre. Ich würde als Klassenlehrerin oder als Schulleiter ausflippen, wenn Eltern mir so einen Grund präsentieren würden.
Wenn man mit einer Klasse auf Klassenfahrt fährt, weiß man in der Regel nicht, wen man am Ort trifft. Das muss auch völlig egal sein, denn man hat immer einen Raum für sich, ein Programm etc. Die Berührungspunkte sind Fußballplatz und Essraum. Und das soll auch so sein.
Die Kollegin, die du beschreibst, fährt auch sicherlich nicht allein, denn auch das wäre nicht rechtens. Außerdem: woher hast du dieses Urteil???? Hast du sie jemals im Unterricht oder auf einem Klassenausflug mit den Kindern zusammen erlebt?
Ich überlege als Klassenlehrerin jedes Mal aufs Neue, ob ich mir das antun soll, mit einer Klasse wegzufahren, und sollten mir Eltern jemals mit so einem Argument kommen, wäre das für mich das Ende jeder Klassenfahrerei.
Wie hat denn die Klassenlehrerin deines Kindes auf die Reaktion der vielen Eltern reagiert??? Hat die denn noch Lust wegzufahren??? Wenn nur ein oder zwei Kinder NICHT teilnehmen, ist der Effekt, den du ja auch schilderst, schon um einiges geschmälert.

Ich wünsche euch, dass ihr euch besinnt und euren KIndern die Chance lasst, wegzufahren.
Clausine


Richtlinienneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 16:54:55

Jedes Bundesland hat andere Richtlinien.

Hier ein Auszug aus den Richtlinien Bayerns:
Der Schullandheimaufenthalt ist eine sonstige Schulveranstaltung im Sinne der Schulordnungen. Die Schule wirkt darauf hin, dass möglichst alle Schüler einer Klasse oder Gruppe daran teilnehmen. Die Teilnahme darf jedoch nicht angeordnet werden. Schüler, die am Schullandheimaufenthalt nicht teilnehmen können, haben während dessen Dauer den Unterricht in anderen Klassen der Schule zu besuchen.


zu viel Aufregungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fabuli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 17:09:21

Ich stimme meinen Vorrednern völlig zu: Es gibt Schulpflicht und die Tatsache, dass eine 7.Klasse mitfährt kann kein Grund sein, sein Kind daheim zu lassen.
Ich war schon 2 Mal mit vierten Klassen im Schullandheim und beide Male waren zur gleichen Zeit Hauptschüler (zwar von anderen Schulen, aber das ist ja egel) anwesend. Es gab damit überhaupt keine Probleme. Was ich damit sagen will: In diesem Fall weißt du eben davon, dass noch eine Hauptschulklasse zur gleichen Zeit anwesend ist, aber es sind ja immer auch andere Klassen zur gleichen Zeit im SLH.


Meinungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: igelchen07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 21:04:53

Hallo,

DANKE AN ALLE ,
jeder Erfahrungsbericht ist eine Bereicherung und bringt einem weiter.

Ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt und manche haben das in den falschen Hals bekommen, das war nicht meine Absicht.

Man hört so vieles --> Mobbing, Erpressung usw. von Jugendlichen.

Denke schon, dass da Zweifel angebracht sind. Ich habe ja auch eine Verantwortung meiner Kinder gegen über.
Berechtigt oder Unberechtigt das weiß ich nicht, deswegen ja meine Frage.

Gruß Igelchen


Nur mal so angemerkt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.05.2007 22:04:55

Unsere HS-Klassen wurden schon in vielen Jugendherbergen gelobt für ihr Verhalten!
Und haben mit uns gemeinsam den Kopf geschüttelt über die gleichzeitig anwesenden Gymnasialklassen.
Bitte nicht immer nur aufs Etikett schauen.
Einige aus diesem 3. Schuljahr werden vermutlich in zwei Jahren mit den Hauptschülern gemeinsam in eine Schule gehen. Mit welcher Einstellung tun sie das, wenn vorher solche Ängste geschürt werden?


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