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Forum: "Landschulheim-Aufenthalt"
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| Schullandheim | | von: ysnp
erstellt: 31.05.2007 14:47:08 geändert: 31.05.2007 15:22:28 |
Rückfrage:
- Warum weigern sich so viele Eltern? Ist der Gund nur, dass auch eine 7. Klasse mitfährt?
- Fragst du als besorgte Mutter oder als Lehrerin?
Normalerweise ist nie auszuschließen, dass in einem Schullandheim auch ältere Klassen gleichzeitig sind. Als ich mit meinem 4. Schuljahr fuhr, waren in den Schullandheimen immer ältere Klassen anderer Schulen.
Ich finde es sogar von Vorteil, wenn eine Klasse aus dem eigenen Haus mitfährt.
Die Klassen, denke ich, werden getrennte Programme machen.
An unserer Schule nehmen immer fast alle Kinder an den Schullandheimaufenthalten teil. Geht es einmal nicht - ich hatte manchmal Kinder, die aufgrund von befürchtetem Heimweh nicht mitgingen- dann besuchen diese den Unterricht in der Parallelklasse. Es besteht Schulpflicht. Wenn allerdings die Hälfte der Klasse nicht mitfährt, ist es ein organisatorisch sehr schwierig, diese Kinder alle in den Parallelklassen unterzubringen.
Es ist eine vertrakte Situation. Ist da auch nicht Panikmache unter den Eltern im Spiel?
Ich wünsche euch eine einvernehmliche Lösung.
Ein Schullandheimaufenthalt bedeutet immer ein zusätzliches Engagement des Lehrers. Der pädagogische Nutzen eines Schullandheimaufenthalts im 3. Schuljahr ist groß: Er fördert den Zusammenhalt der Klasse. Deshalb wird er dadurch, wenn die Hälfte nicht mitfährt, untergraben. |
| Re: Schullandheim | | von: igelchen07
erstellt: 31.05.2007 15:54:06 |
Hallo,
erstmal vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich bin eine besorgte Mutter.
Ich denke aber nicht, daß das ganze eine Panik mache der Eltern ist...denn diese Haltung kam gestern Abend ganz sponntan auf...ohne Absprache.
Das Problem ist, daß eine 7. Klasse Hauptschule schon einen Sozialenbrennpunkt bildet und dazu kommt, dass die Klassenlehrerin kein Rückrat noch Durchsetzungsvermögen aufzeigt und in meinen Augen auch keinen Plan hat (schwer zu beschreiben aber sie ist einfach unmöglich....tut mir leid, daß ich das über eine Kollegin von dir sagen muß).
Denke mal es ist eher eine Frau die man als Freundin hat (sie ist schon herzensgut) aber als Lehrerin leider total ungeeignet
Da sind einfach sehr viele Dinge die zusammen kommen, deswegen wohl auch die vielen Bedenken.
Du hast recht was die Zusammengehörigkeit der Klasse angeht, die wird bestimmt durch so einen Aufenthalt gefördet. Die Klasse war ja auch schon in der 2. Klasse mit einer anderen Lehrerin dort und es hat allen viel Spaß bereitet.
Mein Sohn war da auch mit und ich habe auch noch eine Tochter in der 5. Klasse, die ach auf allen Fahrten dabei war.
Nicht, dass ich eine Übermutter wäre aber in diesem Fall habe ich ein ungutes Gefühl.
Mich hat einfach Interessiert wie Rechtslage hierzu ist. Denn ich wollte meinen Sohn in die Schule schicken --> aber wenn der Rektor dieses ablehnt und mit einem Vermerk droht!?
Ich erreiche Ihn leider heute Nachmittag nicht mehr um näheres zu erfahren.
Nochmals vielen Dank für deinen Eintrag, ich werde mir bestimmt noch Gedanken darüber machen...ob meine Zweifel nicht doch unberechtigt sind.
Liebe Grüße |
| Oh! | | von: sth
erstellt: 31.05.2007 16:00:02 |
Das Problem ist, daß eine 7. Klasse Hauptschule schon einen Sozialenbrennpunkt bildet
Diese Aussage ist ja ganz schön heftig. So nach dem Motto: Der Hauptschüler, ein potentieller ...
Klar, vor solchen Wesen muss man seine Kinder schon schützen, vor allem weil immer nur ein Lehrer (oder eine Lehrerin) mit den Kindern unterwegs wird und ja 10 Prozent Verlust sowieso kalkuliert sind .
Oder bist du die besorgte Mutter eines Siebtklässlers? Muss wohl so sein, denn nur so kannst du den Unterricht und die Erziehungsarbeit der Kollegin einschätzen.
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| Ich versteh das Ganze nicht! | | von: clausine
erstellt: 31.05.2007 16:24:04 |
Also, erst einmal ist so eine Klassenfahrt eine Schulveranstaltung, die man nicht einfach ein paar Tage vorher absagen kann. Was passiert mit den Vorauszahlungen? Die Meinung des Schulleiters, die Kinder einfach zu Hause zu lassen und das Ganze dann im Zeugnis zu vermerken, ist schlichtweg Unfug. Die Kinder sind schulpflichtig und wenn sie nicht mit zur Klassenfahrt fahren, müssen sie am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen!
Gründe, nicht an einer Klassenfahrt teilzunehmen, sind z.B. Krankheit, finanzielle Probleme (die sich auch, wenn man sich rechtzeitig kümmert, lösen lassen) und Ausschluss aus pädagogischen Gründen. Dass eine andere Klasse mitfährt, deren soziales Milieu einem nicht passt, ist überhaupt kein Grund, der akzeptabel wäre. Ich würde als Klassenlehrerin oder als Schulleiter ausflippen, wenn Eltern mir so einen Grund präsentieren würden.
Wenn man mit einer Klasse auf Klassenfahrt fährt, weiß man in der Regel nicht, wen man am Ort trifft. Das muss auch völlig egal sein, denn man hat immer einen Raum für sich, ein Programm etc. Die Berührungspunkte sind Fußballplatz und Essraum. Und das soll auch so sein.
Die Kollegin, die du beschreibst, fährt auch sicherlich nicht allein, denn auch das wäre nicht rechtens. Außerdem: woher hast du dieses Urteil???? Hast du sie jemals im Unterricht oder auf einem Klassenausflug mit den Kindern zusammen erlebt?
Ich überlege als Klassenlehrerin jedes Mal aufs Neue, ob ich mir das antun soll, mit einer Klasse wegzufahren, und sollten mir Eltern jemals mit so einem Argument kommen, wäre das für mich das Ende jeder Klassenfahrerei.
Wie hat denn die Klassenlehrerin deines Kindes auf die Reaktion der vielen Eltern reagiert??? Hat die denn noch Lust wegzufahren??? Wenn nur ein oder zwei Kinder NICHT teilnehmen, ist der Effekt, den du ja auch schilderst, schon um einiges geschmälert.
Ich wünsche euch, dass ihr euch besinnt und euren KIndern die Chance lasst, wegzufahren.
Clausine |
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