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Forum: "Rückholung von Klassenfahrt"

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Rückholung von Klassenfahrtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kahde Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2007 19:19:53

Hallo ihr lieben,

ich brauche bitte eure erfahrungen.
ich fahre mit meiner 9.(abschlußklasse) zur klassenfahrt und habe bei einem schüler ziemliche befürchtungen, dass ich ihn wg disziplinverstößen ausschließen muss ( ca. 400km, eltern haben kein auto). an wen kann ich mich im ernstfall wenden, wie den rücktransport organisieren?
bisher hab ich die rückholklausel immer in der belehrung gehabt & nie nutzen müssen; aber was mach ich, wenn kind wirklich mist baut?
danke für eure ratschläge
kahde


Erfahrungen damitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrisch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2007 19:52:40

habe ich zum Glück noch keine,
aber ich würde ein "solches" Kind nur dann mitnehmen, wenn die ELTERN für diesen Fall eine praktikable Lösung anbieten, die deine Schulleitung akzeptiert.
LG
Chrisch


Lösung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2007 21:26:11

Den Eltern klarmachen, dass im Notfall die 2. begleitende Lehrkraft den Schüler mit der Bahn nach Hause bringt und dann wieder zurückfährt; auf Kosten der Eltern, falls sie keine bessere Lösung finden.
rfalio


bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2007 21:29:13

müssen die eltern vor der klassenfahrt unterschreiben, ob sie ihn a) abholen oder b) ob er alleine nach hause geschickt werden darf.
ist heuer bei der wienwoche passiert. der schüler wurde zum zug gebracht, die eltern mussten ihn zu hause vom zug abholen.ohne begleitung während der zugfahrt.


Vorsicht, Rechtslage!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.06.2007 23:25:02

WEnn du in Bayern einen Schüler nicht auf Klassenfahrt mitnimmst, darf diesen Ausschluss nicht der Lehrer aussprechen, sondern es muss der Schulleiter aussprechen. Sonst ist das vor GEricht anfechtbar wg. Formfehler. Schon mal vorgekommen!!!

Also, wenn du das Früchtchen daheim lassen willst, erkundige dich bei der Rechtsabteilung der Regierung oder deines Lehrerverbandes. Man weiß ja nie...

joqui


@joquineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jhaas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2007 00:26:43

Ich glaube, es geht nicht um das Nicht-mitfahren, sondern um das eventuell Nach-Hause-schicken.


Bei vermuteter Gefährdung,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2007 08:50:51

dass es sehr wahrscheinlich ist, dass du ihn heimschicken musst, halte ich eine vorher abgehaltene Klassenkonferenz (mit SL), die den Ausschluss des Schülers von der Klassenfahrt beschließt allemal für die bessere Lösung.
Da sparst du dir eine Menge Aufregung.


Je nach demneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2007 13:41:23

was der Schüler vorher verbockt hat, würde ich ihn auch nicht mitnehmen! Ich hab das auch schon praktiziert. Ich hab zwar vorher mit dem Schulleiter drüber gesprochen, aber entschieden haben es die mitfahrenden Lehrkräfte, denn die müssen es ja im Ernstfall vor Ort ausbaden und nicht der Schulleiter. Deshalb verstehe ich die bayrische Regelung nicht ganz. Ich glaube nicht , dass der SL mich zwingen kann, jemanden mitzunehmen. Und wenn doch, dann würde ich eben keine Klassenfahrten mehr machen ...


mitnehmen muss ich ihn,...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kahde Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2007 17:48:00

auch wenn die sl meine bauchschmerzen versteht. mir ging es tatsächlich um die lösung der rückholung vs aufsichtspflicht; die begleitende person müßte ja auch zurückkommen zur gruppe, ohne begleitung - darf ich das wirklich? oder MÜSSEN die eltern anreisen und das früchtchen abholen? hat das wirklich noch keiner praktiziert? ich hoff immer noch, das eine entsprechend gestaltete belehrung des schülers UND der eltern hilft...
danke für die bisherigen tipps
kahde


Bisherneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aloevera Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.07.2007 18:08:01

musste ich auch noch niemanden zurück schicken. Allerdings würde ich auch niemanden mitnehmen, auf den ich mich nicht 100% verlassen kann. Solltest du ihn/sie mitnehmen, sichere dich bei deiner SL ab und auch schriftlich bei den Eltern, wie im Ernstfall der Rücktransport geregelt wird.

Viel Glück!


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