transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 48 Mitglieder online 26.04.2024 18:20:59
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "wiedereinstieg nach elternzeit - wer weiß bescheid?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
wiedereinstieg nach elternzeit - wer weiß bescheid?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: puraraffa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2007 20:32:36

hallo ihr lieben,

so wie der babybauch wächst, wachsen auch meine fragen - ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

meine chefin hat mir mitgeteilt, ich müsste quasi mit geburt des kindes definitiv bekannt geben, wie lange ich zu hause bleiben möchte. ist das wirklich so? ich dachte, es gäbe da irgendwelche fristen zu denen man eventuell auch nochmal verlängern könnte.

genauer gesagt: mein mann ist auf arbeitssuche und ich hoffe, dass er bis zur geburt unseres kindes im februar etwas gefunden hat. je nachdem wie sein verdienst ausschaut, würde ich mir gerne die option offenhalten mindestens ein halbes jahr, vielleicht aber auch ein jahr oder wenn's ganz gut klappt 1,5 jahre zu hause zu bleiben. ob ich das aber zur geburt schon weiß???? daran habe ich so meine zweifel ...

ich bin für jeden tipp dankbar,

pura


Die Frage habeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2007 20:39:57 geändert: 24.08.2007 20:40:46

ich mir auch vor zwei Jahren gestellt, nur wusste ich damals noch nichts von 4teachers . Ich habe erstmal bis zum 1.08.07 die Elternzeit beantragt, habe dann aber gemerkt, dass das Kind doch noch zu klein ist, um von anderen Leuten betreut zu werden (zumindest ist es aus meiner Sicht so.)Ich habe dann um ein halbes Jahr verlängert und fange ab Februar wieder an. War eigentlich kein Problem, ich habe es eben mit der "familieren Situation" begründet. Ich wohne in Hessen und weiß natürlich nicht, wie es in anderen Ländern abläuft. Noch eine Kollegin von mir, die auch schon am Anfang des Referendariats schwanger war, hat auch verlängern können. Ich nehme also an, dass es grundsätzlich möglich ist.
Alles Gute
elanor777


@ elanorneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: puraraffa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2007 21:19:28

jaaaaaa, das klingt doch gleich viel besser

da ich auch aus hessen komme, sollte das ja für mich auch gelten. weißt du vielleicht auch noch, wo man das nachlesen könnte?

ich danke dir für die schnelle antwort

pura


Leiderneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2007 21:31:49

weiß ich es auch nicht. Ich habe eben das einfach ausprobiert und es hat geklappt. Ich habe nochmal nachgeschaut: ich habe tatsächlich nur
"angesichts unserer familiären Situation" geschrieben. Ich würde auch vielleicht in Kassel anrufen (es könnte sein, dass ich es damals sogar gemacht habe!). Hast Du schon einen Bescheid über Mutterschutz bekommen? Wenn ja, schau oben rechts, wer der Sachbearbeiter ist (bei mir war es eine Frau Döring) und rufe am besten da an - derjenige weiß auf jeden Fall bescheid.
Achtung! Wichtig ist, dass Du den Antrag auf die Verlängerung nicht zu spät und auch auf dem Dienstweg abschickst.
Ich hoffe, ich habe Dir geholfen.
Tanja


bei mir sagte man...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bambam Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.08.2007 00:00:31

ich müsse mich bis zum Ende des Mutterschutzes (8 Wochen) entscheiden, ob ich wieder einsteigen möchte. Hab mich entschieden wieder einzusteigen und das auch gemacht als meine Tochter 8 MOnate alt war - und keinen Tag bereut. Wie viele Wochenstunden ich machen wollte/sollte musste ich allerdings erst viel später angeben. Das hatte nur Einfluss darauf, ob ich imn der Elternzeit verbleiben würde oder nicht ( nur in der EZ kannst du weniger als ein halbes Dep arebiten - zumindest in BW)

Alles Gute

PS: HAbe mich auch aus familiären Gründen nochmals von meiner ersten Deputatsplanung verabschiedet und mache jetzt mehr Stunden - auch kein Problem, musst du halt begründen!


@ bambamneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: puraraffa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.08.2007 12:01:17

danke für deine antwort

jetzt sehe ich doch schon deutlich entspannter in die zukunft


Hab schon vier Mal verlängert!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: steffiwald Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.09.2007 07:16:45

Ich habe inzwischen zwei Kinder mit 2 und 4, und habe halt fristgemäß, wie es mir die Regierung (Niederbayern), -nicht der Chef mitgeteilt hat, mich ca. bis spätestens 8 Wochen nach der Geburt entscheiden müssen. Ich habe zunächst ein Jahr beantragt, dann noch eins und so weiter...Man kann ja mit Kindern so schlecht planen...wer weiß schon, was in einem halben Jahr ist, wie`s so läuft, ob man wieder schwanger ist... Ansprechpartner ist ja dein Arbeitgeber, also die Regierung und nicht die Rektorin! Habe auch einige Male mit dem zuständigen Menschen bei der Regierung telefoniert, der war auch sehr hilfsbereit! Bekam dann Anträge zugeschickt, die ich halt wieder fristgemäß für das laufende Schuljahr so ungefähr im Februar losgeschickt habe. Die Termine sind nur beim ersten Antrag von dem GEburtstermin abhängig, ansonsten von dem Termin im Februar, wo man sich auch normal entscheidet, wie viel man im nä. Schuljahr arbeiten möchte...! Hätte jetzt eigentlich noch zwei Jahre Elternzeit, aber werde den Antrag stellen, im nä. September wieder anzufangen. Auch das wird sicherlich gehen! Alles Gute!


Habe auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stokar Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.09.2007 16:03:13

Unterschiedliches gehört wegen der Fristen. Gehe mit Weihnachtsferien auch in Mutterschutz. Eine Kollegin hat mir auch geraten, nicht gleich die vollen drei Jahre "in Anspruch" zu nehmen, da du dann ja auch deinen Anspruch auf einen Platz an deiner alten Schule verlierst. Die Sachbearbeiter bei der ADD in Trier selbst hat ihr geraten, erst einmal halbjährlich die Elternzeit in Anspruch zu nehmen und immer rechtzeitig weiter zu verlängern. Scheint aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein wegen des Antrages. In RLP soll man anscheinend auch zum Geburtstermin wissen, wie lange man zuhause bleiben möchte. Bin auch schon ganz gespannt. Zur Zeit weiß ich nämlich auch noch nicht, wie lange ich zuhause bleiben werde...

Ist ja alles so schon spannend genug!!!
Wünsche dir auf jeden Fall auch noch alles Gute!


Wiedereinstieg nach Elternzeit abbrechen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: justanicky Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.09.2008 23:07:48

Weiss jemand von Euch wie es zu regeln ist, wenn ich nach 7 Monaten Elternzeit zurück ins Referendariat gegangen bin und das Baby mit der neuen Betreuungssituation nicht gut klar kommt. Kann ich das Ref. dann sofort unterbrechen und zurück in die Elternzeit gehen?


Mutterschutz und Erziehungszeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.09.2008 13:34:48

sind doch gesetzlich geregelt!
Nachzulesen z.B hier:
http://www.4teachers.de/url/2988.
Ich denke, dass es aber immer noch weitere absprachen geben kann.


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs