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Forum: "Versetzung"

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jaaaaaaaaaaaaaaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2008 23:23:57

juhu... bratpfannen verkaufen könnte ich ECHT gut!
haste da ein angebot für mich cyrano?
skolchen


Schulleiterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2008 12:25:39 geändert: 03.02.2008 12:57:46

Dein Schulleiter erfährt in NRW auf jeden Fall davon, denn der Antrag muss über den Dienstweg an die BezReg weitergeleitet werden.

Sprich: Du musst den Antrag bei der Schulleitung abgeben und die leitet diesen dann weiter. Die Schulleitung muss nicht zustimmen, dass ist Sache der BezReg.

Offiziell hat nur die BezReg die Macht, über Versetzungen zu entscheiden, aber man weiß ja, wie das ist: Der Schulleiter kennt einen, der wiederum kennt wieder einen....



Auch bei uns mussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bambam Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2008 12:40:49

trotz allem der Dienstweg eingehalten werden.
Der Schulleiter muss als erster zustimmen( bzw. tut er das auch ausser es stehen (dienstlich zwingende Gründe " an)
und dann geht das alles weiter nach oben.

Die höherrangigen Stellen bearbeiten keine Anfragen die nicht auf dem Dienstweg gestellt werden...

Würde ich allerdings auch seltsam finden den Schulleiter nicht damit zu konfrontieren, dass du dich versetzten lassen möchtest!

Warum hast du solche Bedenken wegen eines "Vorstellungsgesprächs"?


Bratpfannenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cyrano Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2008 12:48:19

yes, skole, ich habe nicht gescherzt. Ein Freund von mir hat während seiner Dienstzeit bei der Polizei das Abitur nachgeholt, nach der Verbeamtung den Job geschmissen (zu eintönig) und wurde staatl. geprüfter Tennistrainer. Als solcher war er extrem erfolgreich und sehr gefragt. Bis es ihm zu blöde wurde. Er verkauft jetzt auf Messen Bratpfannen, und ist - seiner eigenen Aussage nach - ausgefüllt und zufrieden.

Greetinx

JP


Gründe für Versetzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2008 19:15:12

Hallo,
würde mich interessieren, welche Gründe den tragbar sind... durchgehen.
Ich meine das allgemein. Habe nämlich auch gehört, dass das mit "mein Partner- andere Stadt" nicht zieht.
Was zieht denn dann, habt ihr Erfahrung?
Mir wurde schon gesagt, dass man die größten Chancen dann hat, wenn der SL den L loswerden will bzw. man hat eine andere Schule, die einen will und einen "Nachfolge- Lehrer" für die eigene Stelle. (Da ist ja im Lotto gewinnen leichter)

Liebe Grüße,
Bea


mit angestelltenstatus wechseln?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tiamalla Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2014 23:02:19

ich bin seit sept.2013 an einer schule angestellt (nicht verbeamtet), meine probezeit von 6monaten ist rum.

nun hat sicht die situation ergeben, dass eine schule in meiner wohngegend (momentan pendel ich jeden tag 200km) neu gegründet wird und der direktor mich haben will. wir beide aber nicht wissen, ob ich so einfach wechseln kann.
kennt sich damit jemand aus?

danke


als Angestellterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2014 00:53:34

sollte das doch etwas einfacher sein.

Du hast einen normalen Arbeitsvertrag, in dem gewisse Kündigungsfristen stehen. Du kannst also innerhalb dieser Fristen jederzeit selbst kündigen und an der neuen Schule einen neuen Vertrag unterschreiben. Die Gründe für deine Kündigung musst du nicht angeben, ebensowenig deinen neuen Arbeitgeber.

Schwierig könnte es nur werden, den neuen Vertrag zu bekomen, aber wenn die neue SL dich wirklich will, sollte das auch kein allzu großes Problem darstellen.


ÖDneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2014 06:22:20

Vorsicht, Du kannst auch als Angestellter beim Land nicht einfach kündigen und anschließend um Wiedereinstellung bitten. Du bist ja nicht direkt an einer Schule angestellt. Die personalführende Stelle ist die zuständige Bezirksregierung.

Am einfachsten ist, der SL deiner Wunschschule fordert dich an und Du gibst zeitgleich einen Versetzungsantrag ab. Theoretisch kann dein derzeitiger Schulleiter dann immer noch nein sagen, aber er muss gegenüber der Bez.-Reg. eine Begründung abgeben. Die Bez.-Reg. muss dann entscheiden, wem sie stattgeben kann - dem Wunsch des zukünftigen SL auf Freigabe oder dem des derzeitigen auf Fortbeschäftigung an der alten Schule.

Denk dran, in einem "normalen" Unternehmen kannst Du auch nicht so einfach die Abteilung oder den Betriebsstandort wechseln.


Schau doch mal hier:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2014 10:25:37 geändert: 18.05.2014 10:27:21

http://www.4teachers.de/url/6042
Hier steht:

Versetzungen

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1 TV-L

Die Regelungen für beamtete Lehrkräfte gelten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
oder die Langform:
Versetzungen

Für beamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte gültig.
Rechtsgrundlagen: §§ 28 LBG, 124 BRRG; 17, 48 LHO, 72 LPVG

Unter dem Begriff Versetzungen versteht man im Schulbereich des öffentlichen Dienstes den Wechsel der Schule und eventuell des Dienstortes aus persönlichen oder aus dienstlichen Gründen.

Versetzungen aus dienstlichen Gründen werden von den Personalakten führenden Stellen (Teildezernate 47.2-47.7)bei den Bezirksregierungen durchgeführt; Gründe hierfür können z. B. Personalmangel, -überhang oder Schulauflösungen sein.

Versetzungen auf Antrag werden zentral im Lehrereinstellungs- und -versetzungsbüro bearbeitet.

Versetzungen über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus werden im sogenannten Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern realisiert. Hierbei ist dringend zu beachten, dass die Lehrkraft die Befähigung für das neue Amt, in dem von ihr gewünschten Bundesland besitzt. Ansonsten bedarf es der Anerkennung der Lehramtszeugnisse im Zielland.

Grundvoraussetzung für alle Versetzungsverfahren ist das Einverständnis sowohl der abgebenden als auch der aufnehmenden Behörde. Eine Versetzung darf nicht durchgeführt werden, wenn nicht entsprechende Stellen bei der aufnehmenden Behörde vorhanden sind und /oder keine Freigabe bei der abgebenden Behörde erteilt werden kann.




Personalratneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2014 12:32:24

Wende dich auf jeden Fall an den Personalrat und lass' dich dort beraten, wie du vorgehst. 200km/Tag sind echt viel...
Viel Glück!


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