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Forum: "Darf man Hausaufgaben benoten?"

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Darf man Hausaufgaben benoten?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: diplomath Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2008 22:16:18

Liebe Commulity,

kann mir jemand bei folgenden konkreten Fragen weiterhelfen?

* Kennt Ihr einen Paragraph, der das Bewerten von Hausaufgaben ausdrücklich erlaubt oder untersagt?

* Haltet Ihr das Zensieren von HAs für sinnvoll?

* Bewertet Ihr selbst Hausaufgaben?


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2008 22:23:01 geändert: 22.04.2008 22:23:51

1) einen paragrafen kenn ich nicht, bei uns steht im SchUG, dass die Hausaufgaben zur Mitarbeit zählen
2) ich halte es deshalb nicht für sinnvoll, weil ich damit der "eltern"hausaufgabe vorschub leiste (wie bewertest du eine ordentliche HÜ eines schülers, dessen eltern ihm geholfen haben im vergleich zu einer HÜ, die völlig selbständig, ohne kontrolle von oben, aber eventuell teilweise falsch gemacht wurde?)
3) siehe punkt 2, bei mir wird nicht bewertet. ich schreib mir auf: gemacht/nicht gemacht. schüler, die die HÜ nicht gemacht haben und trotzdem gute noten bei mir in mathe schreiben--> kein problem.
schüler, die die HÜ nicht machen und schlechte noten schreiben, bekommen eine entsprechende mitteilung nach hause.

(ich spreche hier von mathe stufe 5.-8.)


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von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2008 22:27:02

ich mache mir immer notizen, ob und wie die HA angefertigt worden sind! Und das fließt mit in die Zeugnisnote ein! Es kann jedoch auch sein, dass ich die HA benoten möchte, das aber auch immer nur, wenn ich vorher ausdrücklich darauf hingewiesen habe, meist nehme ich die HA dann mit nach hause und schaue sie mir dort in Ruhe an


Welches Bundesland??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teatotaller Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2008 22:32:04

In Niedersachsen:

2. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.

Gefunden in: http://www.schure.de/
Stichwort: Hausaufgaben links an der Seite


Prizipiellneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: major-kuchi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2008 22:40:51

gehören m.E. die Hausaufgaben zur sonstigen Leistung der SchülerInnen und sind somit zu bewerten.
Im Schulgesetz NRW steht nichts zu diesem Thema. Allerdings hat die ASchO §23 folgendes dazu gesagt:
Hausaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Sie sind in der Regel nicht zu zensieren, sollten jedoch ^ Anerkennung finden. Auch das schriftliche Abfragen von mündlich erteilten Hausaufgaben zur Zensurenfindung in Form unangekündigter „Tests" ist nicht zulässig. Da die Zensierung in der Regel nicht erfolgen darf, wäre das schriftliche Abfragen von mündlich erteilten Hausaufgaben zur Zensurenfindung eine Umgehung dieses Verbots. Wann einzelne Hausaufgaben ausnahmsweise - auch negativ - bewertet werden können, lässt sich nicht allgemein bestimmen. Dienen sie z. B. der Vorbereitung von Klassenarbeiten, können sie nicht bewertet werden. Andere Hausaufgaben (z. B. Referate) wiederum dürfen bewertet werden. In der Se-kundarstufe II gelten keine anderen Grundsätze, auch wenn hier häufiger bewertbare Hausaufgaben erteilt werden.


@majork:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2008 23:09:44

Das mach ich anders:
Ich laßß den Schüler seine Aufgabe an der Tafel vorexerzieren und erläutern.
Das zählt in NRW zu den "sonstigen Leistungen" und ist somit bewertbar.

Meine Schüler wissen, daß ich das gern praktiziere bei "vergessenen" Hausaufgaben oder bei gerade abgepinnten Aufgaben.
Dann ist die Erläuterung das spannendste


aber...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: diplomath Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2008 23:17:50

kennt jemand einen entsprechenden Paragraphen im Thüringer Schulgesetz - ich fand nichts.

Konkret hatte ich zu einer HA, die nur 6 Schüler der Klasse erledigt hatten, gesagt, dass ich noch eine Woche warte und es mir vorbehalte, die Zettel dann einzusammeln. Das habe ich auch gemacht und die meisten Schüler hatten diese HA dann auch. Jedoch nicht die Tochter der Frau, mit der ich heute ein sehr unangenehmes weil aggressives Elterngespräch führte. Ich gab auch keine "volle" Zensur auf diese HA, sondern verrechnete die dabei erreichbaren 10 Punkte mit der nächsten LK.


Schulleiterkarteineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2008 14:00:20

Bei uns hat (oder sollte haben) jeder Rektor eine Schulrechtskartei. Da ist zu jedem geregelten Stichwort eine Karte drin. Frag doch mal im Sek. nach, ob du da was suchen darfst. Unter H wie HA müsstest du etwas finden. Wenn nicht, gibt es keine gesetzliche Regelung.

Rät dir

ivy


Den genauen Paragrafenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2008 14:54:25 geändert: 23.04.2008 16:38:08

hier in Thüringen habe ich jetzt auch nicht parat, kenne aber bei uns die Regelung (angewiesen), dass Hausaufgaben nicht als alleinige Aufgabe zensiert werden dürfen, sonder mit einer weiteren Leistung des Schülers, also z.B. die mündliche Erläuterung an der Tafel oder eben als eine Aufgabe in einem Test.


bewertungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.04.2008 16:09:15

um welche schulstufe geht es denn???

ich habe das gefunden: http://www.4teachers.de/url/2746

miro07


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