Während der Armeezeit hatte ich eine Zehe erfroren.Manchmal merk ich noch was, aber keine Sau, sprich Krankenkasse, interessiert das heute.
Wenn Mammilein und Pappilein und Gesellschaftlein etwas versäumt hatten, schreit die halbe Welt nach den armen Opfern. Denen blieb doch gar nichts weiter übrig, als zu Zeitpunkt X am Ort Y die Person Z zusammenzuschlagenD Das ist doch eine sozio-gesellschaftliche Gesetzmäßigkeit.
Wer das nicht tut, verstößt gegen Lehrmeinungen und wissenschaftliche Erfahrungen. Wie unverschämt.
-Genug des Sarkasmus'.
Verbrecher ist Verbrecher.
Verbrecher müssen so bestraft werden, dass ihnen ein für alle mal die Lust un Wiederholung vergeht.
Sollten sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, Verbüßung und dann weg.
Bestimmt bietet ihnen ihr Heimatland dann bessere Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentfaltung
Sicherlich freuen sich dann darüber auch die ordentlichen Ausländer!!!
paralysiert teilweise nicht die "Lust auf Wiederholung" sondern verfestigt sie bei so manchem ... behaupte ich mal so als junger Mensch ...
Ich seh das immer so: wenn die Arbeit mit den strandenden oder den gestrandeten der Gesellschaft "nur" per Gehaltsüberweisung honoriert wird, woraus lässt sich innere Motivation und Durchhaltevermögen ziehen ?
@vobiscum: Deine Meinung zum Verbrechen der Beiden konnte ich leider nicht
Ich seh das immer so: wenn die Arbeit mit den strandenden oder den gestrandeten der Gesellschaft "nur" per Gehaltsüberweisung honoriert wird, woraus lässt sich innere Motivation und Durchhaltevermögen ziehen ?
@lupenrein
Ich verurteile die brutale Tat und verniedliche deren verbrecherischen Gehalt auch nicht (wie in früherem Beitrag bereits erwähnt)
@miro
Meine Frage bleibt, wie unsere Gesellschaft straffällig gewordenen Jugendlichen eine reale Chance für eine Rückkehr in die Gesellschaft gestalten kann bzw. sollte. Für Leute, die mit schwierigen Jugendlichen arbeiten, hängt die Arbeitsmotivation teilweise davon ab.
Genau weiß ich noch nicht, was du letztendlich meinst.
Der Verbrecher ist erst mal egal - Gott sei dank -
er muß weggesperrt werden.
WER DENKT AN DIE OPFER DER VERBRECHEN?
VERBRECHER SIND IN EINER GESELLSCHAFT MINDERHEITEN.
SOLLTEN WIR SO DEGENERIERT SEIN, DASS WIR DIESE IN DEN NORMALEN MINDERHEITENSCHUTZ EINBEZIEHEN???
Aber Verbrechensopfer leiden oft lebenslang an den Folgen der Missetat. Soll das egal sein,denkt an die niemand?
Stimmt, kein Ermordeter/Bestohlener/Betrogener ist so spektakulär wie ein Mörder/Räuber/Betrüger.
Es lebe Hannibal Lector???????
Vor kurzem gab's (wieder) die WDR-Reportage zur Fröbelschule irgendwo im Ruhrgebiet. Dort macht der Schulleiter seine SchülerInnen mit der Rolle als künftige Hartz IV-Empfänger schnörkellos vertraut. Man sieht, wie einzelne von ihnen protestieren und sich mit ihrem "Schicksal" nicht abfinden wollen. Als Zuschauer schwankt man: hoffnungsvoll registriert man den Widerstandswillen/die Initiativkraft einiger Wenigen gegenüber deprimierenden Bedingungen. Andererseits schüttelt man aber innerlich auch seinen Kopf, weil einem diese Hoffnungen sehr unrealistisch vorkommen. Die jugendlichen Gewalttäter sind vermutlich in der umgekehrten Situation. Sie werden von der Gesellschaft mit dem Auftrag weggesperrt sich zu bessern. Über ehrliche Reue wird bislang nicht berichtet. Aber die Zukunft wird auch zeigen, ob ihre eigenen Erfahrungen zum notwendigen Vorsatz reichen können: "Wir haben eine Chance - nutzen wir sie."
Das Jugendstrafrecht ist vom Erziehungsgedanken geprägt. Es geht davon aus das der straffällig gewordene Jugendliche mit Hilfe des Vollzuges in die Gesellschaft integriert werden kann. Das wiederum impliziert die Schuldeinsicht, also die Erkenntnis etwas "verkehrtes" - nicht den Regeln entsprechendes - getan zu haben.
Das Problem - nicht nur von Migranten - ist es aber, dass derjenige der Regeln beachtet als "uncool" angesehen wird. Des Weiteren werden Regelverstösse in den Augen der Jugendlichen nicht geahndet. Die "coolen Kids" lachen sich einen Ast ab, wenn der Staat mit dem bestehenden Katalog an Sanktionen antwordtet. Sie verstehen das als Ohnmacht des Stattes und als Aufforderung auszutesten, wann denn dieser Stat gedenkt etwas zu unternehmen. Dies geschieht dann auch, meistens an der Schwelle zum Erwachsenen-Strafrecht so mit 18 bis 21 Jahren. Und da haben die meisten Delinquenten Vorstrafenregister, die länger sind als die von Berufsverbrechern.
Der ganze Streit geht nur um die Frage: Was ist die angemessene Konsequenz auf eine Regelverletzung und wie schnell soll sie nach Begehen des Regelverstoßes folgen.
Übrigens ist Ausweisung bestimmter Personenkreise eine populistische Forderung, die sich aber weder mit dem GG noch mit der StPO, selbst bei Gesetzesänderungen in Einklang bringen lässt.
Wenn ein Staat Menschen aufnimmt, von Ihren Arbeitsleistungen profitiert, Ihre Kinder in Schulen und Institutionen erzieht, dann hat er eine Verantwortung Ihnen gegenüber. Ist es nicht zu einfach zu sagen: Hier dürfen nur die braven, problemlosen, gesetzestreuen Ausländer bleiben, um den Rest sollen sich die Heimatstaaten kümmern, obwohl diese Menschen hier Ihre Kindheit und Jugend verbracht haben?
Jedes Land - auch die Bundesrepublik Deutschland - hat im Rahnmen der Gesetze dieses Landes das Recht und die Pflicht, Menschen, die nicht Bürger dieses Landes sind, auszuweisen, wenn sie erkennbar gegen fundamentale Gesetze dieses Landes verstoßen haben.
Und die massive Gewalt gegen einen Menschen verstößt sehr massiv gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Kann mir jemand begründen, welches Interess wir hier haben sollten, solche Subjekte hierzulande zu dulden und ihre Tat im Nachhinein noch zu goutieren, indem wir sie nach Strafverbüßung mit Steuergeldern durchfüttern?
Jeder sollte sich fragen, wer hier eigentlich vor wem geschützt werden muß und wie das nachhaltig (in dem Zusammenhang bekommt das Wort mal eine richtig konkrete Bedeutung) geschehen soll.