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Forum: "Missbrauch der "Pädagogischen Freiheit" des Lehrers ???"

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von: neala Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 13:25:12

@ Rolf:


@schnullimannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 13:25:27

Nachdem sich hier niemand findet, der Ihre Auffassung mitträgt, rate ich Ihnen sich an Herrn Dr. Dr. Rainer Erlinger von der Süddeutschen Zeitung zu wenden. Herr Dr. Dr. Erlinger kann Ihnen unter seiner Rubrik "Die Gewissensfrage" im Magazin am Freitag Auskunft geben.


die G L E I C H B E H A N D L U N G von Versehen ! neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 14:02:55

okay, schnullimann,
dann schlag ich mal vor, Sie begeben sich in ein juristisches Forum. Das würde doch passen. Sie bekämen sicher Recht.
Sie stellen sich eine Schule vor in der alle Gleichbehandlung erfahren?
Das wäre bei mir in der Schule auf keinen Fall möglich gewesen. Dazu waren die Kinder viel zu unterschiedlich, von hochbegabt bis geistig behindert, mit unterschiedlichen Lebensbedingungen, körperlichen Einschränkungen, seelischen Problemen....
Für Ihre Gleichbehandlungsschule brauchen Sie genormte, gleiche Kinder, nicht unterschiedliche.
Dies ist ein Forum vor allem für Lehrerinnen und Lehrer, Studierende für diesen Bereich, Referendarinnen und Referendare und auch noch für Ehemalige. Einen Bereich gibt es auch für Lernende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ich bin hier im Forum durchaus nicht fehl am Platz.
Versuchen Sie es doch mal im Spiegel-Forum. Viel Spaß dabei.


Eine andere Frage @schnullimannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 14:16:31

Die Angelegenheit ist sehr weit gediehen.
Ich habe dich ja so verstanden, dass du nirgendwo Gehör fandest mit deinen Argumenten und deshalb den Weg immer weiter gegangen bist.

Meine Frage zurück zum Ausgangspunkt:
Erfolgten mit der Schule nur diese Telefonate und dieser Elternabend oder gab es auch persönliche Gespräche abseits der Telefonate am "runden" Tisch? (Es könnten auch nur Gesprächsangebote dagewesen sein.)


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schnullimann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 15:30:17

Die Angelegenheit ist sehr weit gediehen.
Ich habe dich ja so verstanden, dass du nirgendwo Gehör fandest mit deinen Argumenten und deshalb den Weg immer weiter gegangen bist.


Meine Frage zurück zum Ausgangspunkt:
Erfolgten mit der Schule nur diese Telefonate und dieser Elternabend oder gab es auch persönliche Gespräche abseits der Telefonate am "runden" Tisch? (Es könnten auch nur Gesprächsangebote dagewesen sein.)



Hi ysnp,

es erfolgten lediglich die Telefonate und der „heftige“ Elternabend. Ein Gespräch an „runden Tisch“ wurde mir nicht angeboten, ebenso habe ich dieses Angebot nicht angeboten. Die Fronten waren von Anfang an verhärtet. Anschließend erfolgte ein meinerseits sehr ausführlich geführter Schriftwechsel durch alle Instanzen, der jedoch mit sehr spartanischen Stellungnahmen, teilweise unter Wegfall der von mir aufgeführten Richtlinien, Schulgesetze, Erlasse und Verordnungen etc. beantwortet worden ist. Der Vertreter (ehem. Studiendirektor eines Gy) des Landespeditionsausschusses, mit dem ich ich ein sehr ausführliches, langes Gespräch führte, sagte u.a. zu mir: „... ich wusste gar nicht, dass wir Lehrer so viele Freiheiten haben ...“, wies aber auch darauf hin, dass eine Stellungnahme des Kultusministeriums eingefordert werden würde und abschließend über den gesamten Sachverhalt mit 17 Abstimmberechtigten eine Entscheidung getroffen wird.






@hugo11neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schnullimann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 15:46:03

Nachdem sich hier niemand findet, der Ihre Auffassung mitträgt, rate ich Ihnen sich an Herrn Dr. Dr. Rainer Erlinger von der Süddeutschen Zeitung zu wenden. Herr Dr. Dr. Erlinger kann Ihnen unter seiner Rubrik "Die Gewissensfrage" im Magazin am Freitag Auskunft geben.


Vielleicht mache ich das auch ...


@rolfneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schnullimann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 16:01:43

okay, schnullimann,
dann schlag ich mal vor, Sie begeben sich in ein juristisches Forum. Das würde doch passen. Sie bekämen sicher Recht.


Danke für Ihren zynisch gemeinten Tipp.

Sie stellen sich eine Schule vor in der alle Gleichbehandlung erfahren?
Das wäre bei mir in der Schule auf keinen Fall möglich gewesen. Dazu waren die Kinder viel zu unterschiedlich, von hochbegabt bis geistig behindert, mit unterschiedlichen Lebensbedingungen, körperlichen Einschränkungen, seelischen Problemen.... Für Ihre Gleichbehandlungsschule brauchen Sie genormte, gleiche Kinder, nicht unterschiedliche.


Ich spreche in meinem Fall über eine „normale“ Grundschule, in der die Kinder, nicht wie in Ihrem Fall, etwa „gleichbegabt“ waren. Mir geht es einzig und allein um die Gleichbehandlung eines Versehens (Vergehens), dass eben der eine Schüler bei der nicht rechtzeitigen Abgabe eines Leistungsnachweises keine bessere Note auf den „verschusselten“ Nachweis erhält als ein anderer Schüler.


Ich hätte einen Vorschlag für einen anderen Nick:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: heidehansi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 16:05:49

Michael Kohlhaas


normale Grundschuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 16:09:21

@schnullimann,
ich bin ziemlich sicher, dass ich weiß wovon Sie reden.
Ebenso bin ich sicher, dass Sie nicht wissen wovon ich rede.
Ich war an einer ganz normalen Grundschule mit dem üblichen "Schulbezirk".
Es gibt keine Schule an der Kinder nicht unterschiedlich sind. Allerdings gibt es Lehrer, vielleicht Menschen mit Vorstellungen wie Ihren, die mit den Kindern so umgehen als seien sie gleich, weil sie annähernd gleich alt sind (+- 2 oder 3 Jahre) oder im gleichen Klassenzimmer.
Gut dass Sie kein Lehrer sind.


Ich erinnere an meine Beitrag oben:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.09.2008 16:11:20

Beschweren kann sich nur wer beschwert ist, das heißt einen Nachteil erlitten hat! Das ist in dem geschilderten Diktatfall nicht geschehen.Der Foreninitiator bringt dann einen 2. Fall, die verspätete Kunstarbeit.
Beide Fälle sehen erst einmal gleich aus, sind es aber nicht. Im ersten Fall wird ein kurzfristiger Abgabetermin in der Hektik des Stundenendes von Schüler und Lehrer übersehen, im 2. Fall handelt es sich um einen lange bekannten, mehrmals verkündeten Termin ohne Stress und Hektik. Ein Vergleich aus dem StGB: Es unterscheidet dezidiert zwischen Totschlag und Mord. In beiden Fällen sieht das Ergebnis gleich aus: Ein toter Mensch. Aber die beiden Fälle werden eben nicht gleich behandelt!
Wenn hier schon juristisch argumentiert wird, dann sollte man doch sehen, dass unser Recht zuerst eben die Absicht bewertet und nicht die Tat oder ihrer Folgen.
Daher ist diese Parallelisierung der unterschiedlichen Fälle juristischer Nonsens!
Man kann natürlich über alles streiten, aber irgendwann wird es pure Spiegelfechterei um des Rechthabens willen.
Ende
rfalio


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